Hallo Fories und Experten,
ich benötige hinsichtlich der Rüclzahlungsverpflichtung der Weihnachtsgratifikation eure Hilfe.
In meinem Vertrag steht dazu:
Der Anspruch auf Weihnachtsgratifikation und Ulaubsgeld ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung oder bis zum 31.12. von einem der Vertragspartner gekündigt wird, oder infolge Befristung oder Aufhebungsvertrages endet. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Kündigung aus betriebsbedingten oder personenbedingten, vom Arbeitgeber nicht zu vertretenden Gründen erfolgt. Dies gilt sinngemäß für einen Aufhebungsvertrag.
Die Mitarbeiterin ist verpflichtet, die Gratifikation zurückzuzahlen, wenn sie aufgrund eigener Kündigung oder außerordentlicher oder verhaltensbedingter Kündigung des Arbeitgebers aus einem von ihr zu vertretenden Grund bis zum 31.03. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet. Die Rückzahlungsverpflichtung gilt entsprechend, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb des vorgenannten Zeitraumes durch Aufhebungsvertrag beendet wird und Anlass des Aufhebungsvertrages ein Recht zur außerordentlichen oder verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitgebers oder ein Aufhebungsbegehren des Arbeitnehmers ist.
Der Vertrag ist bis zum 31.05.2020 befristet. Aufgrund einer längeren Krankheit bin ich aus ärztlicher Sicht gezwungen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Eine neue Arbeitsstelle habe ich ab dem 15.04.2020 und der Arbeitsvertrag
wird morgen unterschrieben. Der Arbeitgeber hat am Montag die Herausgabe von den Schlüsseln und der Fahrkarte verlangt, fragt und bedrängt mich, wann ich gedenke, wieder am Arbeitsplatz zu erscheinen und welche Krankheit ich habe.
Die Frage die sich mir stellt: Muss ich die Weihnachtsgratifikation zurückzahlen, wenn ich morgen das Arbeitsverhältnis mit Aufhebungsvertrag zum 14.04.2020 beenden will? Der Arbeitgeber nimmt mir die Schlüssel und die Fahrkarte ab. Aufgrund dessen kann ich nicht an den Arbeitsplatz und zur Arbeit komme ich aufgrund der fehlenden Fahrkarte nicht. Einen Führerschein habe ich nicht und ich bin weiterhin krankgeschrieben.
Bitte um Hilfe, da ich durch dieses Vertragskauderwelsch nicht durchsteige, der Vertrag befristet ist und ich ab dem 15.04.2020 eine neue Arbeitsstelle habe
Bleibt gesund und Danke fürs Lesen!
Rückzahlung Weihnachtsgratifikation
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Kannst du denn deinen AV zur Monatsmitte kündigen? Und mit welcher Frist?
Selbst wenn du heute die Kündigung abgibst, sind es nur 14 Tage - bedeutet: du müsstest dich noch in der Probezeit befinden (unwahrscheinlich, wenn der AV sowieso im Mai ausläuft), oder dein AV müsste so kurze K-Fristen vorsehen.
Und wenn du heute kündigst, musst du keine Gratifikation zurückzahlen.
Hallo Blaubär, ich bin seit dem 01.06.2018 angestellt. Probezeit ist gibt es nicht.
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... dann beträgt deine Kündigungsfrist nach §622 BGB 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zu Monatsende.
Eine kürzere Frist könnte nur via Tarifvertrag gelten.
Da Sie erst zum 14.4. aus dem Unternehmen ausscheiden möchten, ist dieser Passus für Sie nicht relevant. Eine Rückzahlung der Gratifikation entfällt.ZitatDie Mitarbeiterin ist verpflichtet, die Gratifikation zurückzuzahlen, wenn sie aufgrund eigener Kündigung oder außerordentlicher oder verhaltensbedingter Kündigung des Arbeitgebers aus einem von ihr zu vertretenden Grund bis zum 31.03. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet. :
Aber:
Der Arbeitgeber muss sich nicht auf einen Aufhebungsvertrag einlassen. Und wenn ich es richtig deute, haben Sie eine längere Kündigungsfrist als 14 Tage einzuhalten. Es kann also passieren, dass Sie nicht zum 14.4. das aktuelle Arbeitsverhältnis beenden können.ZitatMuss ich die Weihnachtsgratifikation zurückzahlen, wenn ich morgen das Arbeitsverhältnis mit Aufhebungsvertrag zum 14.04.2020 beenden will? :
Der Arbeitgeber hat ja bereits Schlüssel und Fahrkarte von mir verlangt.
Ich bin seit Mitte Februar krankgeschrieben und der Arzt rät mir dazu, dass ich aus diesem Betrieb ausscheide. Es gibt keinen Tarifvertrag.
Darf er auch. Sie sind ja krankgeschrieben, hat also erstmal nichts mit dem Arbeitsverhältnis an sich zu tun.ZitatDer Arbeitgeber hat ja bereits Schlüssel und Fahrkarte von mir verlangt. :
Das bedeutet, es gelten die gesetzlichen Regelungen. Eintritt am 1.6.2018, also weniger als zwei jahre im Betrieb: Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats möglich.Zitatch bin seit Mitte Februar krankgeschrieben und der Arzt rät mir dazu, dass ich aus diesem Betrieb ausscheide. Es gibt keinen Tarifvertrag. :
Oder steht im Arbeitsvertrag selbst irgendwas zu Kündigungsfristen?
-- Editiert von guyfromhamburg am 01.04.2020 09:23
Zu den Kündigungsfristen steht nichts im Arbeitsvertrag.
Wenn ich fristgerecht gekündigt hätte, müsste ich die Weihnachtsgratifikation dann zurück zahlen?
ZitatDie Mitarbeiterin ist verpflichtet, die Gratifikation zurückzuzahlen, wenn sie aufgrund eigener Kündigung oder außerordentlicher oder verhaltensbedingter Kündigung des Arbeitgebers aus einem von ihr zu vertretenden Grund bis zum 31.03. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet. :
Nein, da Sie das Unternehmen nach dem 31.3. verlassen.ZitatWenn ich fristgerecht gekündigt hätte, müsste ich die Weihnachtsgratifikation dann zurück zahlen? :
Und jetzt?
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