Rückzahlung

4. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Anna-Lena234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Rückzahlung

Hallo!
Ich befinde mich momentan in einer sehr misslichen Lage... :)
Folgende Situation:
Ich habe als studentische Hilfskraft gearbeitet (wo spielt eigentlich erstmal keine Rolle) und habe dort Eine Vorrauszahlung bekommen aus "organisatorischen" Gründen, weil das zuständige Ministerium, die benötigten Gelder nicht jederzeit zur Verfügung stellt. So wurde mir vorgeschlagen, dass ich eine Rechnung schreibe für einen Zeitraum, der etwas weiter in der Vergangenheit liegt. Quasi so dass es auf der Rechnung so aussieht als hätte ich für dieses Geld bereits gearbeitet. Tatsächlich war es aber so geplant, dass ich das in der kommenden Zeit abarbeite. Gesagt getan, Geld bekommen, angefangen zu arbeiten, alles kein Problem.
Nun heißt es das Ministerium hätte besagtes Projekt gecancelled ich könne nicht weiter daran arbeiten, und soll das Geld sofort bar zurückzahlen.
Irgendwie komm ich mir etwas veräppelt vor und hab das Geld außerdem auch nicht parat, weils (zumindest für mich) eine recht ordentliche Summe ist!
Was sagt ihr können die dieses Geld einfach so zurückfordern?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Bei der Gerichtsverhandlung dazu wäre ich gerne dabei :grins:
Wie wohl der Arbeitgeber dem Richter erklärt, dass er Ihnen vorgeschlagen hat, eine Rechnung für einen vergangenen Zeitraum zu schreiben, in dem Sie gar nicht gearbeitet haben.
Ich glaube nicht, dass der AG seine Forderung durchsetzen kann.

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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

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#2
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Für ein Projekt, das in der Vergangenheit begonnen hat und für das bereits Gelder gezahlt worden sind, ist eine Rückforderung wohl kaum möglich.
Die Papierlage ist ja so, dass aufgrund Deiner "Rechnung" die von die geleistete Arbeit bezahlt worden ist.
Wie soll denn die Rückabwicklung der von Dir geleisteten Arbeit passieren?
Das dürfte praktisch nicht durchführbar sein.

Aber bei der mündlichen Verhandlung wär ich auch gern dabei. :party:

-----------------
"Lukas 7,23"

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

studentische Hilfskraft + Rechnung passen nicht zusammen.

Mal angenommen du hast ne Rechnung geschrieben, die akzeptiert wurde und auch bezahlt dann ist die Sache für den Rechnungsgegenstand erst mal erledigt.
Was interessiert dich ob das "Projekt" finanzierung wurde.

Dein "Vertragspartner" ist der Auftraggeber (deiner), der hätte eben kein Geld ausgeben sollen wenn er es selber noch nicht hat.

Die "Rückdatierungsgeschichte" würde ich aber keinem erzählen. Je nachen welchen Zwecke das tatsächlich hatte könnte man von gemeinschaftlichem Betrug ausgehen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die Situation ist, glaube ich, für alle Beteiligten brisant. Der Firma, deinem AG dürfte wenig daran gelegen sein, die Forderung gegen dich vor Gericht zu bringen, weil dieser Umgang mit Fördermitteln gewiss nicht im Sinne der Erfinder ist. Du bist in der Klemme, weil du dich auf einen unsauberen Deal eingelassen hast und dich auch Geld ohne Gegenleistung bekommen hast, andererseits aber das Geld nicht zurück zahlen kannst, da es schon ausgegeben ist.
Wenn dein AG auf Rückzahlung besteht, solltest du doch den Rat eines Juristen suchen, damit du angemessen und sachgerecht handeln kannst.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Haben Sie die Forderung schriftlich?
Mit Begründung?

Drängt der Arbeitgeber, würde ich erstmal darauf pochen. Hat man das in den Händen, kann man sich immer noch eine Strategie überlegen.
Und der Wunsch nach Barzahlung spricht ja für sich....

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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

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