Rückzahlung der Studienkosten bei Kündigung?

23. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
saturnus123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung der Studienkosten bei Kündigung?

Hallo zusammen,

mein Arbeitgeber hat mir ein berufsbegleitendes Studium bezahlt, Kosten von ca. 24.000,- € (Brutto). Ich bin seit August 2014 im Unternehmen und das Studium hat ca. 24 Monate gedauert, beendet habe ich es im Oktober 2017 und bin nach wie vor für das Unternehmen tätig.

2014 habe ich einen Arbeitsvertrag erhalten, logisch. Für das Studium gab es eine Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Darin steht, das ich nach Beendigung des Studiums noch für 36 Monate im Unternehmen bleiben muss, ansonsten muss ich es anteilsmäßig (Gesamtkosten / Anzahl der vorzeitig ausgeschiedenen Monate) zurückbezahlen. Geknüpft war es an eine bestimmte Position im Unternehmen.

Seit Februar 2018 habe ich allerdings eine ganz neue, andere Position im Unternehmen eingenommen im Management, was mit dem vorherigen Job nichts mehr zu tun hat. Auf dieser Basis habe ich einen ganz neuen Arbeitsvertrag erhalten. Hierin steht folgendes in der Präambel:

"Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen, dass der zwischen Ihnen bestehende Arbeitsvertrag als Mitarbeitet für den Bereich "Abteilung 1" mit Wirkung zum 31. Januar 2018 beendet wird. Auf dieser Grundlage schließen die Parteien mit Wirkung zum 01.02.2018 den nachfolgenden Arbeitsvertrag: [...]"

Wenn ich nun korrekt informiert bin, ist damit auch die ursprüngliche Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag 2014 obsolet und nicht mehr gültig oder? Im neuen Arbeitsvertrag steht davon nichts mehr bzw. wird darauf hingewiesen. Hintergrund ist, dass ich kündigen werde und mich absichern möchte.

Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Abend!

-- Editiert von saturnus123 am 23.07.2019 18:17

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

So wie Du es (einseitig) beschreibst, folge ich Deiner Meinung.

Aber der Teufel liegt im Detail.

Da es um einiges Geld geht, würde ich einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen und kein laienforum.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Das ist eine derart konkrete Angelegenheit, denke ich, die sollte doch eine Rechtsberatung rechtfertigen. Hierzu etwas Solides auf der Grundlage paraphrasierter Vertragsinhalte zu sagen, halte ich doch für fragwürdig angesichts des im Feuer stehenden Betrages.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
saturnus123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, ich dachte das ist eindeutiger und wollte mich dahingehend nur absichern, ob ihr mir mit meiner Einschätzung folgt, denn es besteht nunmal ein neuer Arbeitsvertrag und der alte wurde abgelöst und ist nicht mehr gültig. Zumindest dachte ich, dass es (zu 95 %) eindeutig ist :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von saturnus123):
Wenn ich nun korrekt informiert bin, ist damit auch die ursprüngliche Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag 2014 obsolet

Das würde ich auch so sehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von saturnus123):
Wenn ich nun korrekt informiert bin, ist damit auch die ursprüngliche Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag 2014 obsolet und nicht mehr gültig oder?
Sehe ich auch so. Du solltest mit deinem Vertragswerk bei einem Anwalt zur Klärung vorbeischauen. Sicher ist sicher.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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