Rückzahlung des Führerscheins

1. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
pascalroth
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung des Führerscheins

Hallo,

ich werde zum 28.2.2011 mein Arbeitsverhältnis beenden.

Mein Chef hat mir den Lkw Führerschein bezahlt.

Im vertrag steht das er wenn ich weniger als 1 jahr bei ihm bin das komplette zurückfordert und dafür den lohn einbehält.

Darf er das?

Ich steh ja dann 1 monat ohne geld da und das kann böse konsequenzen haben.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Mit freundlichem Gruß

Pascal Roth

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Ich denke nicht.
Er muß Ihnen wohl den Pfändungsfreibetrag lassen.

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Man müsste die genaue Klausel kennen. Womöglich ist diese komplett unwirksam. Ist z.B. eine Staffelung der Rückzahlung vereinbart (z.b. wenn der AN 6Monate im Betrieb bleibt, dann muss nur noh 75% zurück gezahlt werden)?

Sollte die Rückzahlungsklausel doch wirksam sein, dann darf der AG das nur insoweit mit dem Lohn verrechnen, wie er die Pfändungsgrenzen beachtet. Das sehe ich genau so, wie xxsirodxx.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pascalroth
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also in meinem vertrag steht das ich wenn ich weniger als 1 jahr bei ihm arbeite (was der fall ist) 100% vom führerschein zurückgeben muss und er das vom gehalt einhalten darf.

Darf er das? das wäre ein ganzer monatslohn den er einbehalten würde. Kann ich da was machen? Hat das was mit der pfändungsgrenze zu tun? kann ich darauf anspielen?

ich hoffe ihr könnt mir helfen.


Schon mal danke

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17439 Beiträge, 6490x hilfreich)

... hier wird in der tat ein RA prüfen müssen, ob die vereinbarung wirksam ist. du wirst also ein paar euro ausgeben müssen ...

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