Hallo,
ich habe die Chance einen neuen Job zu bekommen. Meinem momentanen Arbeitgeber habe ich mitgeteilt, dass ich vor Ende meiner Kündigungsfrist (sechs Wochen zum Quartalsende) unser Arbeitsverhältnis beenden möchte.
Mir wurde heute mitgeteilt, dass ich bei Ausscheiden vor dem 31.03. das gesamte Weihnachtsgeld vom letzten Jahr zurückzahlen muss. Das stehe so im Arbeitsvertrag. Habe ich leider übersehen.
Mein Arbeitsvertrag sagt: "Der Anspruch auf Weihnachtsgeld entfällt für Angestellte, die bis einschließlich 31.03. des Folgejahres das Unternehmen verlassen." Bedeutet das, das ich auch bei Antritt des neuen Jobs am 01.04. das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss?
Meine Frage: ist das überhaupt so in Ordnung? Wenn ja, welche Möglichkeiten habe ich früher aus dem jetzigen Job zu kommen ohne das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen?
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Rückzahlung des Weihnachtsgeldes
3. Januar 2011
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Frage vom 3. Januar 2011 | 19:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung des Weihnachtsgeldes
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#1
Antwort vom 3. Januar 2011 | 20:13
Von
Status: Praktikant (832 Beiträge, 967x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 4. Januar 2011 | 01:20
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Wie hoch war denn das Weihnachtsgeld?
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#3
Antwort vom 4. Januar 2011 | 05:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
50% des mtl. Bruttogehalts
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#4
Antwort vom 4. Januar 2011 | 17:07
Von
Status: Weiser (17379 Beiträge, 6471x hilfreich)
... jedenfalls zuviel, als dass es unter die bagatellgrenze fiele, .... falls du nicht gerade ein mickergehalt bekommst.
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