Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei Kündigung - Weihnachtsgeld mit letzten Gehalt verrechnen?

2. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ric
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei Kündigung - Weihnachtsgeld mit letzten Gehalt verrechnen?

Hallo zusammen,

ich weiß echt nicht mehr weiter.

Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.01.2006. Der AG kann aus polit. und wirtschaftl. gründen noch nicht sagen ob es zur Vertragsverlängerung kommt.
Daraufhin habe ich eine neue Stelle zum 01.01.2006 gefunden.

Ich habe im November zum 31.12.05 gekündigt und erhielt heute das Schreiben, dass der Eingang meines Schreibens mit der nicht fristgerechten Kündigung bestätigt wird.

Kann ich dann auch zum 31.12.05 gehen? Ich verstehe die Forumulierung nocht.
Mein Vorgesetzter ssagt befristete Verträge haben eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende, die Personalabteilung sagt 3 Monate (so stehts auch im Tarifvertrag, aber das bezieht sich auf alle Verträge, da die befristeten nicht extra genannt werden).

Daher die erste Frage: Ist die Kündigung zum 31.12.2005 wirksam? In der Personalabteilung erreiche ich bis Montag niemanden mehr.

Nun muss ich wohl bei Arbeitnehmerseitiger Kündigung das im November als 13.Monatsgehalt gezahlte Weihnachtsgeld zurückzahlen.
Am 15.12. bekomme ich Gehalt für Dezember und darf der AG das Weihnachtsgeld mit dem letzten Gehalt verrechnen?
Das wäre ja mehr als ungerecht, zumal ich mit meinem Zeitvertrag auch zusehen muss dass ich irgendwie einen Beschäftigung finde.

Ich kenne mich in solchen Dingen überhaupt nicht aus und hoffe hier ein paar Antworten zu finden.

Vielen Dank schonmal,

Ric


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Was die Kündigungsfrist angeht, kann ich Dir nicht weiter helfen, da ich nicht wirklich weiß, welche Kündigungsfrist denn wirklich gilt.

Das Weihnachtsgeld musst Du nur dann zurückzahlen, wenn entsprechendes per Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Ohne eine Rückzahlungsklausel musst Du auch nichts zurück zahlen.

Sollte es stimmen, dass die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt, bleibt noch der Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Die meisten Arbeitgeber sind dazu bereit.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

interessant wäre es zu wissen, ob der Vertrag überhaupt gekündigt werden kann, denn befristete Verträge sind nur dann kündbar, wenn das im AV vereinbart wurde oder es so in einem TV steht.

Da hilft dir nur den TV durchzublättern, ob Du überhaupt kündigen darfst. Vorsorglich würd ich den neuen AG darauf hinweisen, dass es zum 01.01. etwas eng wird und es evtl. erst zum 01.02. klappt.

Sollte Kündigung nicht möglich sein, darfst Du - sofern nix anderes im TV steht - das Weihnachtsgeld behalten, da das AV ungekündigt endet.

Kannst ja noch über einen Aufhebungsvertrag verhandeln; ich vermute aber, dass der AG das Weihnachtsgeld zurück haben will, wenn er dich eher gehen lässt; bedeutet also, Du wirst für den Dezember nicht bezahlt.

Ally

0x Hilfreiche Antwort

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