Rückzahlung einer Fortbildung

19. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Aenigma91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung einer Fortbildung

Guten Tag zusammen,

ich hoffe man kann mir hier weiter helfen. Folgendes Thema:

Bis vor kurzem wollte ich über meinen Arbeitgeber eine Fortbildung machen die es mir ermöglichen würde eine bessere stelle zu besetzen und dementsprechend auch mehr Geld zu verdienen. Nun habe ich aber festgestellt das der Beruf doch nicht das ist, was ich mir für den Rest meines Lebens vorstellen kann und möchte eigentlich über kurz oder lang was anderes finden.

Jetzt ist das Problem das mein Vorgesetzter mir vor kurzem das Anmeldeformular hat zukommen lassen auf dem am ende folgendes steht.

"Die Teilnahme an dem Lehrgang wird verbindlich wenn der Termin bestätigt ist. Die beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) werden Akzeptiert."

Ich habe das Formular per Email an einem Mittwoch bekommen und sollte es dann schnell unterschreiben und per Post zurück schicken an die Firma. Bis Freitag sollte es da sein.
Das ganze habe ich dann auch gemacht weil bis dahin noch klar war das ich diese Fortbildung machen möchte, der haken an der Geschichte ist das die oben genannten AGBs nicht dabei waren.

Ich weiß jetzt also nicht ob sowas wie eine Rückzahlungsklausel existiert aber falls das der Fall ist, gibt es dann eine Chance da noch irgendwie raus zu kommen weil die AGBs bei Unterzeichnung nicht zur Verfügung gestanden haben oder bin ich da selbst schuld?

Ich würde die Fortbildung natürlich auch vor antritt "stornieren" wollen.

Den Email verkehr samt angehängten Formular habe ich natürlich noch, dort sieht man dann auch das keine AGBs dabei waren. Ich habe meinen vorgesetzten jetzt noch mal gebeten mir diese zukommen zu lassen aber bisher habe ich keine Rückmeldung.

Ich hoffe mir kann hier geholfen werden.

Mit freundlichen Grüßen

...

-- Editiert von Aenigma91 am 19.10.2018 12:31

-- Editiert von Aenigma91 am 19.10.2018 12:32

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)



Teil deinem AG doch einfach erst mal mit, dass du nicht an der Fortbildungs teilnehmen möchtest. Wenn der dann darauf besteht, kannst du auf die fehlenden AGBs hinweisen und dich hier wieder melden.

Der Betrieb kann kein Interesse daran haben, jemanden in einer Fortbildung zu drängen, die denjenigen nicht interessiert. Letztendlich wird es darauf ankommen, ob er dich schon beim Anbieter des Lehrgangs angmeldet hat und dort jetzt Kosten entstehen. Um das zu vermeiden, am besten heute sofort den AG informieren

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Auch ohne besonderen Hinweis auf dem Formular: Verträge sind einzuhalten, denn genau dafür gibt es diese.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Teilen Sie Montag schriftlich mit, dass Sie an der Fobi nicht teilnehmen möchten. Schadensbegrenzung heisst das Zauberwort hier.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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