Ein Freund von mir erhält von seinem Arbeitgeber Ende des Jahres verschiedene Prämien, unter Anderem auch eine Erfindervergütung. Die Höhe dieser Prämien schwankt jährlich sehr stark um mehrere Tausend Euro und ist aus Sicht des Arbeitnehmers nicht nachvollziehbar, sprich, nicht an sein regelmäßiges Gehalt geknüpft.
Normalerweise wird man schriftlich darüber informiert, wie hoch die Erfindervergütung ist, und muss der Berechnung seines Anteils auch zustimmen. Im letzten Jahr kam die Information mit dem Anteil erst einen Monat nach der Gehaltsabrechnung bzw. der Auszahlung des Gehaltes und der Prämien.
Nun ist meinem Freund aufgefallen, dass der ausgezahlte Betrag der Erfindervergütung höher ist als in der Berechnung angegeben. An welcher Stelle dem Arbeitgeber dabei ein Fehler passiert ist, ist nicht klar – also ob zu viel Geld ausgezahlt wurde oder ob in der Berechnung einfach nur ein falscher Betrag drinsteht.
Muss er das zwingend seinem Arbeitgeber melden? Da die Prämien jährlich immer Ende des Jahres ausbezahlt werden, ist ja mit einer deutlich höheren Summe zu rechnen. Nach einem mündlichen Gespräch mit seinem direkten Vorgesetzten habe dieser wohl nur gesagt, dass er sich über das zusätzliche Geld freuen solle. Der Vorgesetzte hat den Mitarbeiter nicht darauf hingewiesen, dass er dringend deswegen etwas unternehmen muss.
Kann es rechtliche Probleme oder sogar eine Kündigung geben, wenn er das der entsprechenden Abteilung nicht meldet?
Im Tarif gibt es wohl eine Ausschlussfrist von 6 Monaten. Nicht ganz klar ist jedoch, ob die Erfindervergütung auch unter das allgemeine Entgelt fällt oder nicht und grundsätzlich zurückverlangt werden kann. Die tatsächliche Berechnung des Vergütungsbetrages erfährt der Arbeitnehmer nicht. Er erfährt lediglich den Betrag, den er erhält und muss diesem zustimmen.
-- Editiert von User am 4. Februar 2023 09:45
Rückzahlung einer Prämie/Vergütung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



ZitatMuss er das zwingend seinem Arbeitgeber melden? :
Hat er doch schon, wenn er mit seinem Chef gesprochen hat ...
Ansonsten: Abwarten und Tee trinken, ob es dem AG von allein auffällt.
Wenn die Abweichung dramatisch hoch sein sollte, würde ich allerdings raten, selbst aktiv zu werden . Macht sich besser.
Hätte er denn rechtliche Konsequenzen zu befürchten? Also irgendetwas bezüglich Betruges, Abmahnung usw?
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Abmahnung ist eine Rüge samt Androhung von Konsequenzen für Fehlverhalten und soll AN zu pflichtgemäßem Verhalten zurückführen.
Betrug ist ganz was anderes : "Strafgesetzbuch (StGB) § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Also weder das eine, noch das andere; ein Fehler bei der Auszahlung, der ggf. wieder korrigiert wird und gut iss'.
ZitatHätte er denn rechtliche Konsequenzen zu befürchten? Also irgendetwas bezüglich Betruges, Abmahnung usw? :
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Grundsätzlich ist es strategisch besser, das den AG mitzuteilen ... wobei wenn es so spät nach auffallen der Differenz ist ...
Also es liegt ja jetzt mehr als ein Monat seit der Auszahlung des Betrages. Und im Endeffekt ist ja sozusagen nicht klar, ob es einen Fehler im Betrag der Auszahlung gab, oder ob der Betrag im Schreiben einfach nur falsch ist und nicht zur Auszahlung passt..
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