Rückzahlung von Weiterbildungskosten

28. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Valkanela
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung von Weiterbildungskosten

as meint ihr , wenn ein Arbeitgeber Kosten für eine Weiterbildung übernimmt und der Arbeitnehmer sich dafür verpflichtet z.B. 5 Jahre bei diesem Betrieb zu bleiben andernfalls die Kosten zurückgezahlt werden müssen, Dann aber nach erfolgter Weiterbildung keine entsprechende Stelle bekommt odrr auch keine vorhanden ist weil der Arbeitgeber den Arbeiter nicht als Führungskraft sieht, und der Arbeitnehmer kündigt weil er eine der Weiterbildung entsprechende Stelle gefunden, auch dann die Kosten zahlen muss?
Wennn ein Arbeitgeber jemandem ne Weiterbildung zahlt und nach erfolgreicher Weiterbildung nicht dementsprechend beschädigt bringt es einem Arbeitgeber ja eh nix. Das Geld ist doch quasi eh rausgeschmissen oder?


Sorry hab das falsche Forum erwischt

-- Editiert von Valkanela am 28.07.2019 19:48

-- Editiert von Moderator am 28.07.2019 22:15

-- Thema wurde verschoben am 28.07.2019 22:15

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

:???: - Ich dachte, die Frage sei schon beantwortet - Aber egal:

Nach meiner Erinnerung ging es um 5500 Euro Aufwand seitens des AG, wofür dann 5 Jahre Bindung an den Betrieb doch entschieden zu lange wäre - und eine Rückzahlungspflicht damit wohl hinfällig.
Aber es spielen ja wohl noch andere Faktoren mit: Wenn der Vertrag eine bestimmte Position in Aussicht stellt und der AG die nicht anbietet/anbieten kann, sollte die Verpflichtung auch wohl hinfällig sein.

Es kommt jedenfalls auf den Vertrag an und speziell darauf, ob der AN über das Maß hinaus benachteiligt wird, das Verhältnis der Höhe der Aufwendungen zur Bleibeverpflichtung spielt eine Rolle, wie auch die Rückzahlungsgestaltung selbst (degressiv mit der Dauer) usw.
Also muss man am Ende den Vertrag beurteilen können und braucht den Wortlaut.

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