Rückzahlungsklausel- Gehalt während Fortbildung unter Branchenniveau

17. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
SimonCa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Rückzahlungsklausel- Gehalt während Fortbildung unter Branchenniveau

Guten Tag,

ich habe eine weiterbildung zum Techniker gemacht (offizieller Abschluß mitte Juni 2018). Hierzu hat mir mein Arbeitgeber netterweise Angeboten sich finanziell zu Beteiligen. Bisher hat der AG immer die Hälfte der Kosten Übernommen derzeitig ca 2600 Euro (900 Euro würde ich noch bekommen sobald ich den Zahlungsnachweis vorlege).
Leider ist hierzu eine Rückzahlungsklausel unterschrieben worden, die generell gültig ist. (Rückzahlungspflicht bei einer Kündigung meinerseits bis zu 2 Jahren nach Abschluß)

Ich arbeite in einer Position im Industrial Engineering. Meine Arbeitskollegen verdienen zwischen ERA 9 und 10. Branchenübliche Einstiegsgehalt bei dieser Anstellung liegt meiner Meinung nach bei ERA7 bis 8

Ich wurde nach meiner Ausbildung mit ERA 5 eingestellt und nach einem Jahr, auf mein drängen hin auf ERA 6 gestuft. Die letzten drei Jahre gab es keine Gehaltserhöung, mit der Begründung ich werde ja bei meiner Weiterbildung unterstützt.

Besteht hier eine möglichkeit die Rückzahlungspflicht bei Kündigung als unwirksam zu erklären, da man hierfür 4 Jahre lang unterhalb des Branchenüblichen Einstiegsgehalt bezahlt wurde?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Nein, so läuft das nicht im Arbeitsrecht.
Wenn die Klausel gültig ist, dann gilt sie.
Gegen die möglicherweise falsche Eingruppierung hätten Sie sich zu gegebener Zeit wehren können. Fairerweise müsste hier aber die entgangene Gehaltserhöhung gegengerechnet werden bei der Rückzahlung.
Gibt es einen Betriebsrat? Was sagt der denn?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SimonCa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Schade, ich habe mir das schon fast Gedacht.
Es hört sich allerdings gut an das eventuell die möglichkeit des Gegenrechnen besteht, sollte ich mich entscheiden den Job zu kündigen, werde ich hierzu eine Rechtsberatung aufsuchen.

Wir haben ein Betriebsrat. Allerdings war ich wegen diesem Themas noch nicht bei ihm. Das würde ich auch erst machen wenn die Kündigung aus meiner Sicht kommen würde.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.753 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen