Rückzahlungsklausel Wortlaut Bedeutung

19. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
FrauB1987
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlungsklausel Wortlaut Bedeutung

Servus alle zusammen.

Folgende Situation: ich habe eine vom AG bezahlte Weiterbildung 05/2017 abgeschlossen und die Rückzahlungsklausel sieht vor, dass ich "mindestens 12 Monate nach dem Abschluss im Betrieb tätig sein" muss, um die Kosten nicht selbst tragen zu müssen.

Nun war ich zu der Zeit bereits seit 11/2016 im Beschäftigungsverbot wegen meiner Schwangerschaft (an den Schultagen durfte ich teilnehmen) und seit unmittelbar nach der Weiterbildung in bin ich in Mutterschutz/Elternzeit.

Nun zur Frage, gilt es als tätig sein, wenn man in Elternzeit usw. ist?

Ich muss aus persönlichen Gründen kündigen (unzumutbarer Weg mit Kind), der Vertrag an sich ist unbefristet.. Ich möchte natürlich nicht die Kosten zahlen müssen.

Danke.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

//// ... um die Kosten nicht selbst tragen zu müssen.
Dann sei so gut und poste den Wortlaut der Klausel. Falls fehlerhaft, musst du gar nicht zahlen.
Was deine Frage angeht: Elternzeit würde ich nicht als 'tätig sein' ansehen, da der AV ruht; m.E. würde die Bindefrist des Vertrags samt Rückzahlungsklausel (sofern gültig) durch die Elternzeit quasi verschoben.

-- Editiert von blaubär+ am 19.06.2018 21:52

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