Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage. Und zwar war ich im Oktober 2017 auf einer Schulung, Dauer 5 Tage / Kosten ca. 2000€. Ich musste einen Wisch unterschreiben, dass ich mich 36 Monate an das Unternehmen binde, ansonsten anteilig zurückzahlen muss. Nun ist mein letzter Arbeitstag am 31.08.2018. Ist dieser Vertrag rechtens? Muss ich den Restbetrag zahlen??
Ich freue mich über Unterstützung,
Viele Grüße
Julia
Rückzahlungsvereinbarung wirksam?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatIch musste einen Wisch unterschreiben, dass ich mich 36 Monate an das Unternehmen binde, ansonsten anteilig zurückzahlen muss. :
Um die Wirksamkeit beurteilen zu können, braucht man den genauen Wortlaut der Vereinbarung.
ZitatNun ist mein letzter Arbeitstag am 31.08.2018. :
Warum?
-- Editiert von hiphappy am 25.05.2018 10:48
Ich habe gekündigt, da ich den Arbeitgeber wechsle.
Der Wortlaut der Vereinbarung ist wie folgt:
( … ) ist zur Rückzahlung der für die Dauer der Fortbildungsmaßnahme empfangenen Bezüge und der entstandenen Fortbildungskosten verpflichtet, wenn sie das Arbeitsverhältnis selbst kündigt( … ) Für jeden Monat der Beschäftigung nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme werden 1/36 des gesamten Rückzahlungsbetrages erlassen.
Ich habe aber gelesen, dass bei < 1 Monat Dauer der Weiterbildung, die Dauer der Betriebsbindung im Schnitt < 6 Monate betragen sollte. Und dass die Betriebsbindung nicht unangemessen lang sein darf, da ansonsten keine Rückzahlungspflicht besteht. Denn ich finde bei 5 Tagen Fortbildung 32 Monate Betriebsbindung nicht gerade angemessen?
-- Editiert von go491294-7 am 25.05.2018 11:31
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Die Sache mit 'einen Wisch unterschrieben' lässt Defizite im Verständnis von Verträgen erkennen.
Gleichwohl: Eine Schulung von 5 Tagen rechtfertigt i.d.T. kaum eine Bindung von 36 Monaten an die Firma, auch wenn die Schulung zweitausend Euro gekostet hat. Insofern gibt es von daher schon wirklich Zweifel an der Gültigkeit dieses Rückzahlungsvertrages. Die weitere Frage wäre, in wieweit diese Schulung dem AG nützt oder dir. Auch darin könnte eine Ursache gegeben sein, dass die Bindung nicht statthaft ist.
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