Rufbereitschaft, muß ich?

31. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.06.2011 20:21:44
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Rufbereitschaft, muß ich?

Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst ohne Betriebsrat. Nun soll eine Rufbereitschaft eingeführt werden, muß ich der zustimmen? In meinem Vertrag steht davon ja nichts.
Danke!
Renaa

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Moin,
mal hier einlesen bitte :

http://www.arbeitsratgeber.com/rufbereitschaft_0228.html

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12301.06.2011 20:21:44
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön, das ist ja genau der Link, den ich brauche.
Wenn ich den Text richtig verstehe, dann ist Rufbereitschaft freiwillig und ich bin nicht verpflichtet, da darüber nichts im Arbeitsvertrag steht. Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Würde aber bedenken, dass es gerade in kleineren Unternehmen nur einen sehr geringen Kündigungsschutz gibt.

Wichtig ist es, dass Thema innerhalb der Belegschaft und dann mit der Führung zu diskutieren.

Andererseits stelle ich mir den Markt in dieser Branche sehr schwierig vor, sodass das Ansinnen mit der Rufbereitschaft exististentiell für das Unternehmen und die Mitarbeiter ist.

Vermutlich ist eine einvernehmliche Lösung und Vereinbarung mit verbindlichen und fairen Spielregeln und vor allem einer angemessenen Vergütung das beste für alle.
Denkbar wäre wahlweise auch Freizeitausgleichh.
Ein gutes Unternehmen zeigt sich ebenso flexibel wie die Mitarbeiter.

Auf jeden Fall braucht es eine umsichtige Planung.
Wenn z.B. am WE zwei frühzeitig festzulegende Mitarbeiter Rufbereitschaft haben, wäre das trannsparent für Alle.

Wenn die Bezahlung ohnehin nicht so dolle ist, werdenn sich viele Arbeitnehmer für eine solche Regelung interessieren. Ist dann i.d.R. besser als Zweitjob als Kellner.

Viel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.637 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen