Rufbereitschaft - kurzfristiger Ersatz für Kollegen in Elternzeit

13. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
bob1272
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rufbereitschaft - kurzfristiger Ersatz für Kollegen in Elternzeit

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Rufbereitschaft.

Folgende Situation:

Ein Kollege erwartet ein Kind.
Errechneter Geburtstermin 13.6.
Mein Chef weis darüber schon einige Zeit Bescheid.
Besagter Kollege ist für den 18/19.6 als Rufbereitschaft eingetragen.
Das Kind wird in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch geboren und der Kollege tritt seine Elternzeit an.

Da ich Nachtschicht hatte habe ich am Mittwochabend die Email meines Chefs gelesen, in der er nach Freiwilligen für die nun nicht besetzte Bereitschaft am 18/19.6 fragte.

Am Donnerstagabend bekam ich dann die nächste Mail meines Chefs: Da sich keiner freiwillig gemeldet hat würde er nun jemanden bestimmen.
Somit hat er meinen Nachtschichtkollgen für Samstag und mich für Sonntag als Bereitschaft bestimmt.

Ich frage mich nun ob dies rechtlich möglich ist.

Danke schonmal für die Antworten.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

Da der Vorfall sich nun auf Juni bezieht - haben Sie die Rufbereitschaft geleistet?

Zunächst einmal ist der Grund, warum eine geplante Rufbereitschaft ausfällt im vorliegenden Fall völlig unerheblich. Ob jemand plötzlich Vater wird, oder sich beim Popeln in der Nase den Fuß verstaucht, spielt dabei keine Rolle.
Es existiert ein Dienstplan, der im Voraus festlegt, wer wann zu arbeiten hat bzw. Rufbereitschaft leistet. Damit übt der AG sein Direktionsrecht aus.
Abweichungen sind davon nur in gegenseitigem Einverständns möglich.
Sie dürfen auch NEIN sagen oder andere Forderungen stellen ( jo Chef, ich komm, wenn ich bei Arbeitsantritt noch 100 € zusätzlich bar auf die Hand erhalte, ansonsten verbring ich meine Freizeit mit meinem Schatz).

Zu den Mails ...
Werden Sie zu hause damit behelligt?

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#2
 Von 
bob1272
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nachtmieze,

ich habe die Bereitschaft geleistet, da mir keine Möglichkeit gelassen wurde abzulehnen.

Allerdings würde es mich für die Zukunft interessieren.

Die Mails habe ich auf der Arbeit bekommen/gelesen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

würde mich interessieren in welcher Branche Sie beschäftigt sind und ob ein Tarifvertrag Anwendung fndet?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

und was steht denn n Ihrem Arbeitsvertrag?


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:
ich habe die Bereitschaft geleistet, da mir keine Möglichkeit gelassen wurde abzulehnen.

das kann ich mir nicht vorstellen! Sie haben sich nur nicht getraut NEIN zu sagen!

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#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zu

quote:
Zunächst einmal ist der Grund, warum eine geplante Rufbereitschaft ausfällt im vorliegenden Fall völlig unerheblich
: doch, das ist hier schon wichtig. Laut diesem Link zum Beispiel hat der Kollege (ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Mann handelt) die Elternzeit rechtzeitig im Voraus zu beantragen.
Dann hätte der Chef gewußt, dass der Kollege nicht zur Verfügung steht und ihn gar nicht einteilen dürfen.
Tut er es trotzdem und gbit aus Kulanz die Elternzeit: Du brauchst nicht für Kulanzentscheidungen deines Chefs gradezustehen.

Ich finde es gut, wenn man jungen Familien hilft, und dieser Familie war wohl die plötziche Elternzeit sehr wichtig. Der Chef hätte in Anbetracht des Risikos natürlich gleich andere Schichtpläne machen können.
Sieh es doch mal so, dass auch du eine junge Familie unterstützt hast, da hat man heutzutage gar nicht mehr viele Möglichkeiten.

Generell allerdings: Fällt jemand plötzlich aus und der Chef muss kurzfristig Ersatz bestimmen, könnte dies zulässig sein. Einzelheiten regelt normalerweise der Arbeitsvertrag (ergänzt um evtl. Tarifvertrag), dem Arbeitnehmer entstandene Schäden sind zu ersetzen.
Aber bei so einem kulanten Chef: Hat der sich nicht vorher erkundigt, ob du dringende Verhinderungsgründe hattest?

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#7
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

sorry quiddje,

es geht hier nicht darum, ob der Daddy Elternzeit beantragt hat und diese gewährt wird.

quote:
Generell allerdings: Fällt jemand plötzlich aus und der Chef muss kurzfristig Ersatz bestimmen, könnte dies zulässig sein.

gibt's dafür ne Quelle, oder ist das "gefühltes Rechtsempfinden"?

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-- Editiert nachtmieze am 14.08.2011 13:50

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

(ruf)bereitschaft kann angeordnet werden, wenn AV oder TV das hergeben. der tvöd regelt z.b., unter welchen globalbedingungen rufbereitschaft angeordnet werden kann, nicht aber die genauen modalitäten (wie kurzfristig, wie oft übers jahre etc).
nun wird aus dem thread klar, dass es eine irgendwie organisierte und veröffentlichte verteilung dieser lästigen pflicht gab/gibt. in diesem trott ergibt sich eine änderung, eine lücke, die der AG füllen will. der ruf nach freiwilligen verhallt - der AG bestimmt.
die diskussion um gültigkeit von dienstplänen hatten wir schon des öfteren hier. klar geworden ist dabei m.e., dass es schon expliter notlagen bedarf, um diese pläne zu ändern, und dass es eine frage des vorlaufs ist, wenn änderungen greifen sollen. hier wird gerne auf die 4 tage vorankündigung bezug genommen, die für 'arbeit auf abruf' und für tz-kräfte im tzbfrg genannt sind.
der vorlauf wäre also eine sache, eine andere, dass hier die lücke keinesfalls unabsehbar war, sondern frühzeitig hätte in die planung aufgenommen werden können.



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

genau!
gucken wir uns mal erst an, was der AG im vorliegenden Fall gemäß Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag so tun kann, um mich kurzfristig zu einem Rufbereitschaftsdienst zu zwingen ... *beinehochlegundwarte
(mein frei gehört mir)

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, muss der Antrag auf Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden. Dies hat hier zur Folge, dass der ARbeitgeber eigentlich die Elternzeit so kurzfristig hätte gar nicht bewilligen müssen. Daraus folgt dann auch, dass wir keinen klassischen Notfall haben, der eine Veränderung des Bereitschaftsplanes rechtfertigt.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

7 Wochen vorher nen Dienstplan? - und wovon träumst Du nachts wirdwerden???
Umgekehrt wird eher nen Schuh draus...
Der AG wußte von der beantragten Elternzeit und hat es wissentlich in Kauf genommen, dass "Daddy" in dieser Rufbereitschaft eingeplant war....
und dann is dem AG plötzlich und völlig unerwartet die Geburt des Kindes (mit sämtlichen vorhersehbaren Folgen) dazwischen gekommen. Wer konnte das auch ahnen, dass ein Kind irgendwie zum vorhersehbaren Termin auf die Welt kommt?
Daraus nun ein Notfallszenario zu basteln und nen anderen Mitarbeiter zu einem Dienst zwangsverpflichten zu wollen empfinde ich als grob rechtsmißbräuchlich.
Der sichere Planungsweg wäre, den Daddy-MA ab dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht mehr in solche Dienste einzuplanen, oder vorher eine Vertretungsregelung mit anderen Mitarbeitern abzusprechen.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

nicht der Dienstplan muss 7 Wochen vorher beantragt werden, sondern die Elternzeit. Und das ist hier offensichtlich nicht geschehen, sonst wäre der junge Vater ja nicht eingeplant worden.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:
Ein Kollege erwartet ein Kind.
Errechneter Geburtstermin 13.6.
Mein Chef weis darüber schon einige Zeit Bescheid.

Ob die Elternzeit nun rechtzeitig beantragt wurde, wissen wir nicht, aber offensichtlich hat der AG sie ja auch nicht abgelehnt.
Der TE wollte wissen, ob es rechtlich zulässig sei, dass der AG ihn abweichend vom Dienstplan nun kurzfristig zur Ableistung dieses Bereitschaftsdienstes verpflichten kann?
Und zur Beantwortung dieser Frage ist es nun mal völlig unerheblich, ob die Elternzeit nun rechtzeitig beantragt wurde oder nicht.
quote:
sonst wäre der junge Vater ja nicht eingeplant worden.

Oder es liegt einfach eine Fehlplanung vor?
Jedoch hat diese auch nicht der Mitarbeiter zu verantworten, der nun zum Bereitschaftsdienst "zwangsweise" verpflichtet wurde.
Hierfür fehlt dem AG einfach jegliche Rechtsgrundlage.

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#14
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Hierfür fehlt dem AG einfach jegliche Rechtsgrundlage.


Und welche Rechtsgrundlage hättest Du für das Ablehnen der So-Nachtschicht anzubieten?
Ich finde die Schichtlan-fibel von verdi grundsätzlich sehr gut und auch der Slogan "Mein frei gehört mir" ist zweifelsohne zu unterstützen - die Rechtsprechung ist aber leider noch nicht so weit. Man wird wohl kaum einen RA finden, der dem AN hier den Nichtantritt der kurzfristig angeordneten Zusatzschicht empfehlen wird.

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#15
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

@1000kleinesachen
soviel ich das gelesen habe handelt es sich nicht um eine Sonntag-Nachtschicht, sondern um eben diesen zusätzlichen Bereitschaftsdienst. Ist aber sogar zweitrangig.
Was ich tun würde:
Ich würde ihm mitteilen, dass ich die dienstplanmäßig festgelegten Dienste leiste und erwarte, dass er diese auch vergütet. Dass er um zusätzliche Dienste zwar betteln kann, ich aber noch Arbeitnehmerin und keine Leibeigene bin. Ich sag ihm also, dass ich schon was Besseres geplant habe und daher nicht zur Verfügung stehe.
Ist doch eigentlich ziemlich einfach?
Nen schwachbrüstigen Rechtanwalt braucht es dazu nicht.

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-- Editiert nachtmieze am 16.08.2011 21:38

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