Ab wann ist es Rufbereitschaft?

13. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.06.2018 19:52:35
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)
Ab wann ist es Rufbereitschaft?

Eine Abteilung eines Betriebs mit IGM-Tarifvertrag soll zukünftig Rufbereitschaft durchführen.
Rufbereitschaft ist bisher nicht Bestandteil der Arbeitsverträge der betroffenen Arbeitnehmer.
Die Abteilungsleitung sagt, es handle sich nicht um Rufbereitschaft (würde also auch nicht vergütet), da nur mit sehr wenigen und seltenen Anrufen oder automatisch generierten SMS gerechnet würde.

Hätte die Abteilungsleitung in diesem Fall Recht, oder wäre auch bei sehr wenigen Vorfällen eine Vergütung zu zahlen? Gibt es eine Richtlinie, ab wieviel Vorfällen es sich um Rufbereitschaft handelt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)

wenn sich jemand außerhalb seiner regulären Arbeitszeit bereit halten soll, um auf Anforderung die Arbeit aufnehmen zu können, spricht man von Rufbereitschaft, egal wie häufig der AN letztendlich zu einem Einsatz kommen würde oder auch nicht

was sagt der Tarifvertrag zu dieser Thematik aus ?


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn Rufbereitschaft nicht vertraglich vereinbart wurde, ist auch keine zu leisten.
Da es im Arbeitsrecht grundsätzlich nur die Unterscheidung zwischen Arbeitszeit und Freizeit gibt, und man in seiner Freizeit nicht für den Arbeitgeber erreichbar sein muß, gibt es überhaupt keinen Anlass, unbezahlte Rufbereitschaft zu schieben. Auch nicht bei seltenen Einsätzen.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

Wenn die Leute dem TV unterliegen, muss geprüft werden, ob Rufbereitschaft nun gilt - das wäre m.E der Fall, wenn die AV auf den TV Bezug nehmen; wenn die Rufbereitschaft neu in den TV gekommen sein sollte, würde die Verschlechterung auch für die Altverträge gelten. (Da bin ich anderer Meinung als @hamburgerin).
Bei der RB gehört es gerade zu den Bedingungen, überhaupt Rufbereitschaft anordnen zu können, dass es selten zu Vorfällen kommt, dass der betroffene MA zum Einsatz muss. In der Sache hat der Abteilungsleiter recht - aber deswegen bleibt es doch RB: Arbeitsbereitschaft, bei der der AN seinen Aufenthaltsort in Grenzen frei bestimmt. Er muss binnen einer bestimmten Fist am Arbeitsort sein können. Deswegen bedeutet RB eine erhebliche Erschwernis für denjenigen, der gerade dran ist. Und deswegen ist dafür auch ein finanzieller Ausgleich vorgesehen.
Also TV studieren! Und die Kommentare dazu.

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