Rufbereitschaft.

15. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sascha09
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rufbereitschaft.

Guten Tag,

Ich habe am Wochenende eine Rufbereitschaft zu leisten.

Diese ist von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr geregelt.

Wenn ich während dieser Zeit alarmiert werde fahre ich los, habe ich aber über die 16.00 Uhr hinaus auch meine Arbeit zu leisten?

Weiß da jemand etwas, oder wie ist es bei euch geregelt?

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39863x hilfreich)

Zitat (von Sascha09):
wie ist es bei euch geregelt?

Bei uns ist es so geregelt, das sich das aus den vertraglichen Vereinbarungen ergibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17458 Beiträge, 6495x hilfreich)

Wenn deine Rufbereitschaft von 8 Uhr bis 16 Uhr geht, hast du die "Alarme" zwischen 8 und 16 Uhr anzunehmen. Ein Alarm, der kurz vor 16 Uhr reinkommt, bedeutet freilich, dass die folgende Arbeit über 16 Uhr hinaus gehen kann und wird.
Wenn du sagst "ich habe Rufbereitschaft zu leisten" - was bedeutet das? Du weißt sicherlich, dass Rufbereitschaft arbeitsvertraglich geregelt sein muss.

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ein Alarm, der kurz vor 16 Uhr reinkommt, bedeutet freilich, dass die folgende Arbeit über 16 Uhr hinaus gehen kann und wird.


Nein. Weil:

Zitat (von Sascha09):
Diese ist von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr geregelt.


Wenn darüber hinaus nichts geregelt ist, kann der AN ab 16 Uhr über seine Zeit frei verfügen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17458 Beiträge, 6495x hilfreich)

Wenn es sich um bloßen Telefondienst handelte, wäre das wohl richtig.
Wenn mit RB aber gemeint ist, was sie überlicherweise meint, dann läuft es doch so, dass der 'Alarm' auslöst, dass AN sich von daheim oder einem anderen selbst gewählten Ort stracks in festgelegter Zeit an den vorbestimmten Ort begibt - Firma oder Kunde - und dort erledigt, was offenbar unaufschiebbar und sofort zu tun ist. Dieser Einsatz kann Minuten dauern oder auch Stunden.
Alles andere erscheint mir doch reichlich praxisfremd. Die reine -Bereitschaft dauert bis 16 Uhr, was sich aus der Aktivierung ergibt, ist ein Anderes.
Dann ist ja noch richtig spannend, wozu Einsätze führen. Im Bereich des TVöD ist meiner Erinnerung nach geregelt, dass der erste Einsatz mit (mindestens) drei Stunden AZ gerechnet wird (auch wenn die AZ tatsächlich kürzer wäre) und jeder weitere nach der tatsächlich AZ. Da wird in vielen Firmen nicht genug nachgedacht.

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