Rufbereitschaft am Wochenende-Vergütung?

30. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Nindjo2k
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Rufbereitschaft am Wochenende-Vergütung?

Guten Abend,
habe eine Frage jedoch bis jetzt keine passende Antwort gefunden. Arbeite in einem Call-Center und betreue einige Kunden und deren Hotlines. Nun ist es so das mein Arbeitgeber eine Rufbereitschaft via Firmenhandy am Wochenende für 2-3 Kundenhotlines eingeführt hat. Es betrifft nur den Samstag von 8 - 18 Uhr. Wenn also das Handy klingelt muss ich drangehen , den Kunden beraten bzw. eventuell was notieren. Der Arbeitgeber zahlt nur jeden Anruf den ich entgegennehme mit einer Pauschale. Würde ich also keinen Anruf erhalten bekäme ich also auch kein Geld. Einen Ausgleich für die Bereitschaft erhalte ich in Form von freier Arbeitszeit nicht und es ist dazu auch nichts in meinem Arbeitsvertrag vereinbart. Alles nur mündlich besprochen. In den Augen meines Arbeitgebers soll die Bereitschaft auch kein Problem darstellen da ich ja überall hinfahren kann und nicht unbedingt zuhause hocken muss. Also kann beim Einkaufen, Spazierengehen sowie auf Feiern telefonieren. Was die Kunden dann , die natürlich nicht wissen dass sie ja gar nicht dort anrufen wo sie meinen denken wenn im Hintergrund Gerede , Kinderschreie oder sonstiges zu hören ist,denken ist ja anscheinend egal. Laut der Geschäftsleitung.
Meine Frage ist nun ob dies so einwandfrei ist bzw. ob ich für die Bereitschaft an sich anders entgeltet werden müsste. Weil das Handy müsste ich ja schon überall mitnehmen und immer bereit zum Abnehmen sein. Dieses Gefühl hemmt einen doch schon gerade am Wochenende

Danke für Tipps/Antworten

-----------------
" "

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Eine Rufbereitschaft muß zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, ansonsten ist ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet, diese zu leisten. Das fällt nicht unter die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer nicht will, muß er keine Rufbereitschaft machen. Und ohne Bezahlung sehe ich keinen Grund, warum sich ein Arbeitnehmer so in seiner Freizeit einschränken lassen sollte. Man will ja nicht ständig sein Handy beobachten.

Von Rufbereitschaft steht nichts im Arbeitsvertrag? Dann sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln. Üblicherweise wird Rufbereitschaft wochenweise geleistet.

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.146 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen