Hallo,
wenn eine Person in einem Krankenhaus Rufbereitschaft hat und an dem Tag dann zur Arbeit fährt, dort dann aber erfährt, dass sie jetzt arbeitet, weil die zwei andere Pflegekräfte Überstunden
abbauen und sie nun alleine die Arbeit für Zwei machen soll, da eine weitere Pflegehelferin gar nicht auf dem Stand ist, tatkräftig zu unterstützen, ist das dann noch rechtens?
Meines Wissens nach ist eine Rufbereitschaft doch da, um in Notfällen helfen zu können, aber doch nicht um zu arbeiten, damit andere Überstunden abbauen können, oder?
Rufbereitschaft im Krankenhaus so rechtens?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das siehst du wohl richtig.
Jetzt lies mal den TV, was der zur RB sagt (oder frag den BR, der sollte es wissen).
Randbemerkung: Dein Satzungetüm erleichtert nicht, dein Anliegen zu verstehen. Wenn dies und wenn das und außerdem noch jenes ... Nee - besser einfach erzählen, was passiert ist.
Eine Begriffsklärung tut gerade not. Wenn man sich an einem Ort der eigenen Wahl aufhalten darf, aber auf Abruf arbeiten muss, dann ist das Rufbereitschaft.
Wenn man zum Arbeitsplatz fährt und dort anwesend sein muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen, dann ist das Bereitschaftsdienst.
Denke mal, es geht hier um das zweitere.
Dieser Bereitschaftsdienst wird so im DP vermerkt, als ob man voll gearbeitet hat oder werden da Stunden abgezogen?
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