Rufbereitschaft im Krankenhaus so rechtens?

15. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
DerDude999
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rufbereitschaft im Krankenhaus so rechtens?

Hallo,

wenn eine Person in einem Krankenhaus Rufbereitschaft hat und an dem Tag dann zur Arbeit fährt, dort dann aber erfährt, dass sie jetzt arbeitet, weil die zwei andere Pflegekräfte Überstunden abbauen und sie nun alleine die Arbeit für Zwei machen soll, da eine weitere Pflegehelferin gar nicht auf dem Stand ist, tatkräftig zu unterstützen, ist das dann noch rechtens?

Meines Wissens nach ist eine Rufbereitschaft doch da, um in Notfällen helfen zu können, aber doch nicht um zu arbeiten, damit andere Überstunden abbauen können, oder?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Das siehst du wohl richtig.
Jetzt lies mal den TV, was der zur RB sagt (oder frag den BR, der sollte es wissen).

Randbemerkung: Dein Satzungetüm erleichtert nicht, dein Anliegen zu verstehen. Wenn dies und wenn das und außerdem noch jenes ... Nee - besser einfach erzählen, was passiert ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Eine Begriffsklärung tut gerade not. Wenn man sich an einem Ort der eigenen Wahl aufhalten darf, aber auf Abruf arbeiten muss, dann ist das Rufbereitschaft.
Wenn man zum Arbeitsplatz fährt und dort anwesend sein muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen, dann ist das Bereitschaftsdienst.
Denke mal, es geht hier um das zweitere.
Dieser Bereitschaftsdienst wird so im DP vermerkt, als ob man voll gearbeitet hat oder werden da Stunden abgezogen?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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