Rufschädigung durch Familienangehörige von Mitarbeitern

27. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Anni030
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rufschädigung durch Familienangehörige von Mitarbeitern

Die Partnerin eines Mitarbeiters hat in den sozialen Medien ein aktuelles Arbeitsergebnis des Unternehmens, in diesem Fall eine Werbeanzeige, als Lüge bezeichnet und ihre Veröffentlichung zudem mit dem sarkastischen Zusatz "Da waren Profis am Werk" versehen. Was kann das Unternehmen in diesem Fall überhaupt machen? Kann überhaupt dagegen vorgegangen werden?

-- Editiert von Anni030 am 27.07.2020 09:43

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6464x hilfreich)

Die Frage wird sein, ob das durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, oder als falsche Tatsachenbehauptung zu sehen ist. Insofern stehen dem Unternehmen alle Mittel offen wie sonst auch. Dass es die Partnerin eines Mitarbeiters ist, kann wohl kaum gegen ihn verwendet werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Falls die Frage dahin gehen sollte, ob man den eigenen Mitarbeiter irgendwie für die Äußerungen der Partnerin belangen kann, so ist die Antwort eindeutig: Nein

Wenn, dann müsste man gegen die Partnerin direkt vorgehen. Ob das Erfolgsaussichten hat, kommt auf den genauen Kontext an. Der Satz ""Da waren Profis am Werk"" ist für sich genommen kaum angreifbar. Der Vorwurf der Lüge eventuell schon. Kann man aber aus der Ferne nicht beurteilen, weil man dazu den gesamten Text und die Werbeanzeige kennen müsste.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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