Die Partnerin eines Mitarbeiters hat in den sozialen Medien ein aktuelles Arbeitsergebnis des Unternehmens, in diesem Fall eine Werbeanzeige, als Lüge bezeichnet und ihre Veröffentlichung zudem mit dem sarkastischen Zusatz "Da waren Profis am Werk" versehen. Was kann das Unternehmen in diesem Fall überhaupt machen? Kann überhaupt dagegen vorgegangen werden?
-- Editiert von Anni030 am 27.07.2020 09:43
Rufschädigung durch Familienangehörige von Mitarbeitern
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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Die Frage wird sein, ob das durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, oder als falsche Tatsachenbehauptung zu sehen ist. Insofern stehen dem Unternehmen alle Mittel offen wie sonst auch. Dass es die Partnerin eines Mitarbeiters ist, kann wohl kaum gegen ihn verwendet werden.
Falls die Frage dahin gehen sollte, ob man den eigenen Mitarbeiter irgendwie für die Äußerungen der Partnerin belangen kann, so ist die Antwort eindeutig: Nein
Wenn, dann müsste man gegen die Partnerin direkt vorgehen. Ob das Erfolgsaussichten hat, kommt auf den genauen Kontext an. Der Satz ""Da waren Profis am Werk"" ist für sich genommen kaum angreifbar. Der Vorwurf der Lüge eventuell schon. Kann man aber aus der Ferne nicht beurteilen, weil man dazu den gesamten Text und die Werbeanzeige kennen müsste.
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