Guten Tag!
Ich arbeite als HSK an einer Universität. Im Vertrag wurde die feste monatliche Arbeitszeit
von 20 Stunden mit fester Vergütung vereinbart. Die Bezahlung kriege ich am Ende des Monats.
Mein Chef hat mich eingestellt, damit ich meine andere Kollegin wenn nötig vertreten könnte und nachdem ich den Vertrag unterschrieben habe, lag es eine lange Zeit keine Arbeit für mich vor, obwohl ich meine Arbeitskraft angeboten habe und dienstbereit war. Mein Chef wusste auch, dass ich ohne Arbeit sitze, hat aber für keine alternative Beschäftigung gesorgt. Dadurch sind seit April 2019 63 Minusstunden entstanden. Den Lohn habe ich dabei erhalten. Jetzt will mein Chef, dass ich diese 63 Stunden nachhole und ich habe Zweifel, ob es berechtigt ist.
Ich führe eine interne Excel-Tabelle, wo ich meine Arbeitsstunden eintrage.
Die Arbeitsverhältnis wird nach dem TV Stud III bestimmt.
Vielen Dank im Voraus und ich hoffe sehr auf Ihre Hilfe!
-- Editiert von LongTimeNoSee am 25.08.2019 02:11
SHK Minusstunden wegen keiner Arbeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Was sagt denn dein AV zur Wochenarbeitszeit und ist ggf. ein Arbeitszeitkonto vereinbart?
Im Grundsatz siehst du es richtig, dass der AG zuständig ist, die vereinbarte AZ einzufordern und auch für genug Arbeit zu sorgen - ist das nicht der Fall, ensteht dem AN kein Minus.
M.E. hast du nix nachzuarbeiten, es sei denn eben, es gäbe entsprechende Vereinabarungen.
Der AG hat die 20 Wochenstunden bezahlt?---Ich meine, die Minusstunden sind damit auf Null gesetzt.ZitatDen Lohn habe ich dabei erhalten. Jetzt will mein Chef, dass ich diese 63 Stunden nachhole :
Der AG hat die Arbeitszeit bezahlt. Ob du dort etwas tust oder nicht--- ist für die Vergütung nicht relevant.
Oder gibt es eine vertragl. Vereinbarung über Mehrarbeit ?
Was trägst du denn ein, wenn du keine Arbeit zugewiesen bekommst, aber trotzdem am Arbeitsplatz bist/deine Arbeitskraft bereitstellst?ZitatIch führe eine interne Excel-Tabelle, wo ich meine Arbeitsstunden eintrage. :
btw.
ab 1.7.2019 gibt es ein paar Cent mehr/Stunde.
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ZitatWas sagt denn dein AV zur Wochenarbeitszeit und ist ggf. ein Arbeitszeitkonto vereinbart? :
Im Grundsatz siehst du es richtig, dass der AG zuständig ist, die vereinbarte AZ einzufordern und auch für genug Arbeit zu sorgen - ist das nicht der Fall, ensteht dem AN kein Minus.
M.E. hast du nix nachzuarbeiten, es sei denn eben, es gäbe entsprechende Vereinabarungen.
Also, im Vertrag steht "Monatliche Arbeitszeit/Stunden – 20" und ich sollte dann 5 Stunden der Woche arbeiten.
Ich führe ein Arbeitszeitskonto, der wird aber nie abgegeben und nicht richtig kontrolliert. Manchmal fragt mich der Leiter, wieviele Stunden ich so im Minus habe und das wars. Das ist eher für mich selbst, so sieht es aus. Aber wie ändert dann ein Arbeitszeitkonto die Lage?
Wir haben auch nicht deutlich besprochen, dass ich die Stunden dann nachholen soll. Das will ich ja am wenigsten.
Zitat:Der AG hat die 20 Wochenstunden bezahlt?---Ich meine, die Minusstunden sind damit auf Null gesetzt.ZitatDen Lohn habe ich dabei erhalten. Jetzt will mein Chef, dass ich diese 63 Stunden nachhole :
Der AG hat die Arbeitszeit bezahlt. Ob du dort etwas tust oder nicht--- ist für die Vergütung nicht relevant.
Oder gibt es eine vertragl. Vereinbarung über Mehrarbeit ?
Was trägst du denn ein, wenn du keine Arbeit zugewiesen bekommst, aber trotzdem am Arbeitsplatz bist/deine Arbeitskraft bereitstellst?ZitatIch führe eine interne Excel-Tabelle, wo ich meine Arbeitsstunden eintrage. :
btw.
ab 1.7.2019 gibt es ein paar Cent mehr/Stunde.
Der AG zahlt mir für 20 Std/Monat (also 5 Std/Woche) und es gab keine 100% Vereinbarung, dass ich die Minusstunden dann irgendwann nachholen soll, aber mein Chef hat das wahrscheinlich erwartet.
Zu dem Arbeitszeitkonto: wie oben geschrieben, führe ich ein Arbeitszeitskonto, der wird aber nie abgegeben und nicht richtig kontrolliert. Manchmal fragt mich der Leiter, wieviele Stunden ich so im Minus habe und das wars. Wenn keine Arbeit zugewiesen wird, dann trage ich gar nichts ein. Wenn es Arbeit gibt, dann schreibt mir der Chef einfach eine E-Mail mit den Aufgaben und den Arbeitszeiten und ich gehe dann arbeiten. Manchmal wird es auch mündlich gemacht. Wenn es keine Arbeit gibt, dann bleibe ich zuhause.
Da ich eingestellt wurde, um eine Kollegin zu vertreten, die ab und zu krank wird, passiert es manchmal, das ich nicht gebraucht werde.
Ja, danke, ich hatte oben schon alles gelesen.
Sorry, ich ging von 20 Wochenstunden aus. Aber das Prinzip bleibt.
Du bist nicht verpflichtet, diese 63 Stunden nachzuarbeiten. Die sind gar nicht vorhanden.
Und - gegen + ausgleichen --- oder umgekehrt--- das geht nicht, wenn es keine Sondervereinbarung über Mehrarbeit/AZ-Konto gibt.
Im TV Stud III konnte ich nur etwas zu Abgeltung angeordneter Arbeit finden. § 6 Zeitzuschläge.
O.K. Dann zahlt er lt. TV die 20 Std/Monat.ZitatWenn es keine Arbeit gibt, dann bleibe ich zuhause. :
Dann weiß der Leiter wohl nicht, was in deinem AV steht?ZitatManchmal fragt mich der Leiter, wieviele Stunden ich so im Minus habe und das wars. :
Zukünftig kannst du sagen: Ich habe keine Minusstunden.

Kann natürlich passieren, dass er mal nachrechnet--- in 4 Monaten 63 Minusstd. ?---

Oder endlich Arbeit für dich beschafft.
ZitatUnd - gegen + ausgleichen --- oder umgekehrt--- das geht nicht, wenn es keine Sondervereinbarung über Mehrarbeit/AZ-Konto gibt. :
Und wie könnte so eine Sondervereinbarung aussehen? Im Moment steht es nirgendwo schriftlich, dass ich die nicht gearbeiteten Stunden nachholen soll. Im TV Stud III habe ich zu dem Arbeitszeitkonto auch nichts gefunden.
ZitatDann weiß der Leiter wohl nicht, was in deinem AV steht? :
Stimmt, aber der weiß trotzdem wieviel ich für diesen Vertag gearbeitet habe, weil er die Aufgaben verteilt. Also, er weiß, dass ich weniger als 20 Std gearbeitet habe.
ZitatKann natürlich passieren, dass er mal nachrechnet--- in 4 Monaten 63 Minusstd. ?--- Da wurden nur ca. 17 Std. gearbeitet... und er deinen SHK-Vertrag demnächst kündigt. :
Oder endlich Arbeit für dich beschafft.
Naja, den Vertrag habe ich zum 27.03. unterschrieben und den ganzen April gab es gar keine Arbeit und dadurch sind 20 Minusstunden entstanden. Von Mai bis August habe ich auch durchschnittlich nur bis 6 Stunden gearbeitet..
Kann ich dem Leiter dann sagen, dass ich ihm nichts schulde und bin bereit im September usw. die 20 Std/Monat zu arbeiten sobald ich Arbeit zugewiesen bekomme? Und dass die 63 Std dann einfach nicht existieren? Weil jemand hat mir gesagt, "Du wusstest, dass du verpflichtet bist, die Stunden zu arbeiten und du solltest deine Zeit aktiv anbieten und eine Absage kriegen, um zu behaupten, dass es keine Arbeit gab"

Ich muss mit ihm morgen sprechen und weiß nicht wirklich, wie ich mein Nein-Wort sage.
Danke!!
-- Editiert von LongTimeNoSee am 25.08.2019 12:58
-- Editiert von LongTimeNoSee am 25.08.2019 13:08
Ja, du hast doch oben geschrieben:ZitatDu wusstest, dass du verpflichtet bist, die Stunden zu arbeiten und du solltest deine Zeit aktiv anbieten und eine Absage kriegen, um zu behaupten, dass es keine Arbeit gab" :
-ICH- würde morgen beim Gespräch anbieten, dass ich gern jeden Monat 20 Std. beschäftigt werden möchte--- mit allem, was eine SHK dort eben machen kann. -ICH- wäre darauf vorbereitet und erwarte seine Aufgabenstellung. -ICH- würde sogar auch Mehrarbeit in gewissem Umfang anbieten... wenn es nötig ist.Zitatlag es eine lange Zeit keine Arbeit für mich vor, obwohl ich meine Arbeitskraft angeboten habe und dienstbereit war. Mein Chef wusste auch, dass ich ohne Arbeit sitze :
Zu den Minusstunden würde -ICH- überhaupt nichts sagen. Dein Chef muss dir Arbeit geben. Er ist doch der ArbeitGEBER

Am Monatsende bekommst du die 20 Std. bezahlt. Und mehr als 20 musst du nicht arbeiten.
Zumindest müsste es eine Anlage zu deinem TV-Arbeitsvertrag geben.ZitatUnd wie könnte so eine Sondervereinbarung aussehen? :
Wenn dieser Uni-Bereich zB schubweise Aufgaben hat, die eben nicht gleichmäßig zu erledigen sind, kann vom AG auch Mehrarbeit verlangt werden. Dazu ist dann ein Nachweis/Arbeitszeitkonto ähnlich deiner excel-Liste zu führen.
Als AN kann man dann einvernehmlich mit dem AG die Stunden ausgleichen, mal durch Freizeit, mal durch Mehrarbeit.
Die Bezahlung bliebe aber gleich, hier eben 12,50 € x 20 Std.
ZitatZu den Minusstunden würde -ICH- überhaupt nichts sagen. :
Ok, ich will aber die 63 Stunden NICHT arbeiten und ich habe gedacht das muss ich ihm klar machen, damit er nicht nicht zwingt? Ich will dass ich ab September normale Arbeitszeiten habe (20 Std/Monat) und die 63 Std verfallen.
ZitatWenn dieser Uni-Bereich zB schubweise Aufgaben hat, die eben nicht gleichmäßig zu erledigen sind, kann vom AG auch Mehrarbeit verlangt werden. Dazu ist dann ein Nachweis/Arbeitszeitkonto ähnlich deiner excel-Liste zu führen. :
Aber die Mehrarbeit kann verlangt werden, wenn es schriftlich vereinbart wurde oder? Denn genauso sieht es im Moment aus: mal gibt es Arbeit, mal nicht. Und diese Excel-Tabelle sieht halt wie ein Arbeitszeitkonto aus. Ich verstehe ehrlich nicht so wirklich, wie dann der Arbeitszeitkonto die ganze Situation beeinflusst.. Könntest Du es mir bitte erklären? Was passiert, wenn er morgen z.B. über den Arbeitszeitkonto spricht und so?
-- Editiert von LongTimeNoSee am 25.08.2019 14:50
Schon klar, dass du die 63 Std. nicht *nacharbeiten* willst. Ich habe dir auch erklärt, dass du das nicht musst. Dass dein Chef gar keine Handhabe hat, das zu verlangen, weil es keine solche Sondervereinbarung bei euch gibt. Dein Arbeitsvertrag sieht das einfach nicht vor!
Du musst ihm das nicht klar machen. ER muss dich für 20 Std. bezahlen. Und DU musst nicht mehr als diese 20Std. arbeiten/ zur Verfügung stehen. Du hast keine Minusstunden--- denn sonst würdest du ab September jeden Monat MEHR als 20 Std. arbeiten müssen. Er erwartet es nur.
Deine excel-Tabelle ist nur für dich gemacht. Deinen Chef geht die gar nichts mehr an.
5 Std. in der Woche---20 Std./Monat--- egal, ob er dir Arbeit gibt oder nicht.
Wenn es offiziell so etwas gibt in der Firma, dann bedeutet das: Die Arbeitszeit ist flexibel. Der AN bekommt immer den gleichen Lohn, soll aber mal mehr und mal weniger Std. arbeiten. Und dafür hat er mal mehr Freizeit und mal weniger.Zitatwie dann der Arbeitszeitkonto die ganze Situation beeinflusst.. :
Für dich gilt das nicht. Du hast keinen Vertrag über Mehrarbeit und AZ-Konto--- also keine Minusstunden und auch keine Plusstunden.
Beispiel: X arbeitet 30 Wochenstunden, 6Std/Tag. X hat so eine Sondervereinbarung über Mehrarbeit. X führt ein AZ-Konto. Chef kriegt das jeden Monat vorgelegt. Er sieht---aha, X hat diesen Monat 10Std. Plus gemacht. Nächsten Monat 8Std. Plus. Dann 6Std. Minus---usw.
Chef möchte, dass X seine Std. pro Quartal ausgleicht, wenns bei der Firma geht. Andere Chefs möchten es anders. Das ist Vereinbarungssache.
X hätte also in diesem Quartal 12 Std. Plus--- kann dafür 2 Tage frei machen. zB Freitag und Montag---und hätte mal ein langes Wochenende. Braucht dafür keinen Urlaubstag nehmen.
Das ist flexible Arbeitszeit.
ZitatWenn es offiziell so etwas gibt in der Firma, dann bedeutet das: Die Arbeitszeit ist flexibel. :
Ich habe jetzt in meine E-Mails geguckt und Anfang 2019 wurde an alle Mitarbeiter zentral ein Arbeitszeiterfassungsbogen geschickt. DEN habe ich ausgefüllt, aber nie berichtet, daher gedacht es sei NUR FÜR MICH. Der Chef fragt mich trotzdem, diese Tabelle zu führen.. Ändert das was?
Sorry, ich bin so dankbar für Dein Einsatz und Deine Hilfe. Ist mir zum ersten Mal so was passiert

LG
ZitatAber die Mehrarbeit kann verlangt werden, wenn es schriftlich vereinbart wurde oder? :
Die könnte unter Umständen sogar ohne schriftliche Vereinbarung wirksam verlangt werden.
ZitatUnd diese Excel-Tabelle sieht halt wie ein Arbeitszeitkonto aus. :
Ich denke das ist Deine private Excel-Tabelle?
ZitatIch verstehe ehrlich nicht so wirklich, wie dann der Arbeitszeitkonto die ganze Situation beeinflusst :
Stelle es Dir wie ein Bankkonto vor ... nur statt Geld halt mit Arbeitszeit.
ZitatIch habe jetzt in meine E-Mails geguckt und Anfang 2019 wurde an alle Mitarbeiter zentral ein Arbeitszeiterfassungsbogen geschickt. :
ZitatÄndert das was? :
Ja. Alles.
Es gibt also doch solch eine Vereinbarung. Du findest sicher auch noch die Anlage zum Vertrag...
Also wird dein Chef nach und nach den Zeitausgleich für die 63 Stunden verlangen.
Hoffentlich ist dann auch genügend Arbeit da.
Zitat:ZitatIch habe jetzt in meine E-Mails geguckt und Anfang 2019 wurde an alle Mitarbeiter zentral ein Arbeitszeiterfassungsbogen geschickt. :ZitatÄndert das was? :
Ja. Alles.
Es gibt also doch solch eine Vereinbarung. Du findest sicher auch noch die Anlage zum Vertrag...
Also wird dein Chef nach und nach den Zeitausgleich für die 63 Stunden verlangen.
Hoffentlich ist dann auch genügend Arbeit da.[/
Die Anlage gibt es nicht.. Ich würde dann lieber das Geld für diese 63 Stunden zurückgeben..
-- Editiert von LongTimeNoSee am 25.08.2019 17:42
Doch. Dein Chef wird morgen im Gespräch darauf verweisen. Warum sollte er dir und auch allen anderen Mitarbeitern einen solchen AZ-Erfassungsbogen schicken? Gäbe es einen erklärbaren anderen Grund?ZitatDie Anlage gibt es nicht.. :
Wenn du im Jan 2019 diese Mail erhalten hast--- seit wann führst du das AZ-Konto? Gab es denn in den Monaten Jan -März Arbeit? So, dass du nichts mit + oder - aufgeschrieben hast?
Ich bitte dich. Es geht hier nur um Zeit--- nicht um Geld.ZitatIch würde dann lieber das Geld für diese 63 Stunden zurückgeben.. :
Du hast für 63 Stunden doch gar kein Geld bekommen. Nur für die 20 Stunden.
Du willst dich *freikaufen*? Warum denn? Du studierst und nebenbei arbeitest du noch ganz bisschen als SHK. Der Ausgleich für die 63 Std. wird nur ganz langsam erfolgen können...schliesslich geht dein Studium doch vor.
Du kannst ihm doch morgen anbieten: Wenn jetzt endlich Arbeit für mich da ist--- ich könnte maximal 7-8 Std. pro Woche...statt nur 5
Was studierst du denn, wenn ich mal fragen darf?
Und bitte: Kick einfach auf das blaue ANTWORTEN. Lass das mit dem Zitieren sein. Danke.
ZitatWarum sollte er dir und auch allen anderen Mitarbeitern einen solchen AZ-Erfassungsbogen schicken? :
Weil das Mindestlohngesetz die Erfassung der AZ vorschreibt.
Zitatseit wann führst du das AZ-Konto? :
Man führt kein AZ-Konto, man erfasst die AZ.
Zitat:ZitatWarum sollte er dir und auch allen anderen Mitarbeitern einen solchen AZ-Erfassungsbogen schicken? :
Weil das Mindestlohngesetz die Erfassung der AZ vorschreibt.
Zitatseit wann führst du das AZ-Konto? :
Man führt kein AZ-Konto, man erfasst die AZ.[/
Wo liegt der Unterschied?
ZitatWarum sollte er dir und auch allen anderen Mitarbeitern einen solchen AZ-Erfassungsbogen schicken? :
Das hat nicht er geschickt, sondern die zentrale Verwaltung. Mir wurde gesagt, es sei für mich, damit ich kontrollieren kann, wie lange und wann ich arbeite.
ZitatGab es denn in den Monaten Jan -März Arbeit? So, dass du nichts mit + oder - aufgeschrieben hast? :
Den Vertrag habe ich erst im April unterschrieben. Ich habe noch zwei andere Verträge für zwei andere Projekte bei demselben Betrieb.
ZitatDu hast für 63 Stunden doch gar kein Geld bekommen. Nur für die 20 Stunden. :
Wie ist es denn?? Ich habe vom April bis August das Geld für 100 Stunden bekommen (jeden Monat 12,30x20).
ZitatDer Ausgleich für die 63 Std. wird nur ganz langsam erfolgen können. :
Deshalb will der Chef, dass ich die Stunden vor dem Studiumbeginn ausgleiche, das heißt im September.
ZitatWas studierst du denn, wenn ich mal fragen darf? :
Ich studiere Visuelle Kommunikation.
Sorry, zitieren muss ich doch, da es mehrere Personen gibt. Ich hoffe, es ist ok.
-- Editiert von LongTimeNoSee am 25.08.2019 21:13
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