Hallo ich bin seid ca 25 Jahren im SHK Handwerk tätig. In der jetzigen Firma arbeite ich als Kundendienstmonteur.
Zu dem Punkt der Arbeitszeiten gibt es gesprächsbedarf.
Normale Arbeitszeit von 7.30 -16.15 auch Freitags
Es geht um die Überschreitung der Regelarbeitszeit.
Standpunkt meines Chefs: Private Termine zb Sportverein soll ich im Büro bekannt geben, da diese ja regelmäßig am gleichen Tag stattfinden. Dieser Tag würde dann sozusagen für meine privaten Belange (nach Feierabend) frei gehalten. An den anderen Tagen erwartet er, daß ich noch spontane Termine anfahre die ich zb um 15.55 telefonisch durchgesagt bekomme, obwohl ich bis zum Feierabend beschäftigt wäre. Und das an den anderen 4 Tagen der Woche.
Frage: Darf der Chef tägliche Mehrarbeit verlangen? Was ist, wenn ich private Termine habe, ich muss doch nicht alles in der Firma bekannt geben.Ich meine mal gelesen zu haben das spontane Mehrarbeit in Absprache mit dem Mitarbeiter zu planen ist. Bin ja schließlich nur einer von 30 anderen. Es könnte ja auch jemand anders diesen Termin anfahren.
Außerdem kommt es oft vor das ich 9 Std für die Firma im Einsatz bin. Zwischendurch ergeben sich aber leerzeiten von teilweise 1-3 Std. Diese Zeit bekomme ich von der Firma nicht bezahlt. D.h ich bin in einer anderen Stadt unterwegs und habe zb um 12 Uhr alle Termine geschafft, bis auf den letzten der aber erst um 15.30 ist. Dadurch ergeben sich diese leerzeiten die halt unbezahlt sind. Der Chef meint das wäre Freizeit. Aber da ich ja notgedrungen vor Ort (10-20km von der Firma entfernt) stehe, bin ich der Meinung das dieses Arbeitszeit ist die eigentlich bezahlt werden müßte. Ich habe natürlich jedes mal angerufen und gefragt ob noch ein Auftrag für die Leerzeit vorliegt, aber meistens ist dann gerade nichts zu tun. Für mich ist das eine Fehlplanung des Büros und deshalb Arbeitszeit.
Für eine Antwort bze Einschätzung wäre ich dankbar
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SHK Tarifvertrag NRW - Arbeitszeit
Die erste Frage ist, ob dein Vertrag die Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit zulässt.
// An den anderen Tagen erwartet er, dass ....
Erwarten kann er viel - ob zu Recht, steht auf einem anderen Blatt. Außer evtl. fixen Wochenterminen wie Sport hat ein Mensch auch noch andere, z.B. in der Familie und mit Freunden, oder er will einfach mal ins Kino oder hat einen Termin beim Arzt. Der Punkt ist: kein Chef hat einen Anspruch darauf, dass MA über ihre Freizeit Auskunft geben oder sich gar für Vorhaben rechtfertigen müssen. Jemandem kurz vor Feierabend noch einen Termin aufs Auge zu drücken, scheint mir auch von der Vorlaufzeit her unzumutbar. Also darfst du ver- und gehindert sein, den Auftrag anzunehmen.
Dann: Mehrarbeit; Überstunden. Die darf es prinzipiell nur in Ausnahmefällen geben - und auch die sind in einem bestimmten Zeitraum auszugleichen. Denn im Vertrag sind xx Stunden vereinbart und nciht mehr. Somit muss es - wenn es schon mal Überstunden gibt - möglich sein, Zeitausgleich zu realisieren. Zudem kann es durch einen späten Einsatz womöglich noch zu Kollisionen mit der vorgeschriebenen Ruhezeit kommen.
Gesprächsbedarf gibt es also wirklich. Sinnvoll könnte es z.B. sein, sich am Freitag den Plan für die kommende Woche anzuschauen und zu besprechen - dann sollte es zu solchen Überraschungen nicht kommen.
Das Wichtigste aber ist, was dein Vertrag hergibt.
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Auszug aus dem Tarifvertrag SHK NRW:
-Arbeitszeit:
1. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 37 Std, die tägl. Arbeitszeit 7,4 Std.
2. Durch Betreibsvereinbarungen kann für einzelne Arbeitnehmer....eine unterschiedliche Wochenarbeitszeit zwischen 28 und 44 Std festgelegt werden.
Notiz dazu: Die Ankündigungsfrist entfällt ausnahmesweise, wenn eine Änderung der Auftragssituation plötzlich eintritt.
4. Besteht kein Betriebsrat, so regelt der Arbeitgeber die Dauer der täglichen und der wöchentlichen Arbeitszeit, deren Ausgleich, Freizeitausgleich, Ausgleichszeitraum sowie Mehrarbeit und Kurzarbeit im Rahmen der tariflichen Bestimmungen dieses Vertrages selbst.
Auf o.g. Punkt bezieht sich mein Chef und sagt er sei eindeutig im Recht.
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Welche tariflichen Bestimmungen?
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Die tariflichen Bestimmungen des Mantelttarifvertrages SHK IG Metall und christliche Gewerkschaft Metall NRW
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Mir liegt leider nur ein Auszug des Tarifvertrages vor.
In meinem Arbeitsvertrag steht lediglich das sich an den Tarifvertrag gehalten wird, weiter nichts
-- Editiert KlempnerNRW am 11.12.2014 18:34
... Mal wieder also eine sogenannte christliche Gewerkschaft . Einer christlichen Gewerkschaft ist vor einigen Jahren die Fähigkeit aberkannt worden, Tarifverträge zu schließen. Du solltest also bei der Metallgewerkschaft (der regulären) nachfragen ob der TV überhaupt noch gilt.
So eindeutig ist aber auch hier dein Chef nicht im Recht, weil ich hier selbst in dem Vertrag das Wörtchen 'ausnahmsweise' steht ~ auf Ankündigungsfrist kann ausnahmsweise verzichtet werden. Im Umkehrschluss heißt das ganz sicher, dass diese Praxis nicht die Regel werden darf .
Wenn ihr keinen Betriebsrat habt, stehst du im Clinch mit deinem Chef sicher auf verlorenem Posten . Du solltest dir -bevor du dich weiter da hinein begibst - eine solide Rechtsauskunft bei einem Fachanwalt holen. Da du mit dem Problem offenkundig nicht alleine stehst, könntet ihr euch als Gruppe beraten lassen.
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