Hallo,
bei ein Unternehmen, welches eine SÜ 2 vorraussetzt, wo man sich bewerben möchte, stellen sich Fragen auf, relativ sehr spezifische.
Der Bewerber hat noch nie in irgendeinerweise sich Strafbar gemacht. Ode war negativ auffällig im öffentlichen Leben.
Allerdings werden hierzu auch Social Media durchleuchtet. Und die Frage die man sich evtl stellt ist, was hier genau wie bewertet wird. Wie stark gewichtet.
Ein Beispiel, ich nehme es mal wirklich nur überspitzt:
Der Bewerber hat einige Kommentare auf Youtube und likes zu Afd Videos. Selber unpolitisch in seinen Sinne und auch keiner Partei angehörig.
Die Kommentare sind natürlich auch politisch, aber auch natürlich nicht strafrechtlich relevant, respektive stellen keine grobe Beleidigung dar, sondern nur Meinungen zu politischen Kontexten.
Werden diese Kommentare gefunden und können diese im Gesamten dazu zu führen, dass man abgelehnt wird, mit Rücksicht das der Bewerber im Leben nie aktiv negativ aufgefallen ist. ?
vielen Dank
-- Editiert von Moderator topic am 4. Juni 2024 16:53
-- Thema wurde verschoben am 4. Juni 2024 16:53
SÜ 2 Sicherheitsprüfung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatWerden diese Kommentare gefunden und können diese im Gesamten dazu zu führen, dass man abgelehnt wird, mit Rücksicht das der Bewerber im Leben nie aktiv negativ aufgefallen ist. ? :
Privatleben ist Privatleben. Es kann durchaus ein Geschmäckle haben, aber ich sehe das nicht als einen Ablehnungsgrund, solange es sich nicht um verbotene Parteien handelt.
Wenn die SÜ2 Voraussetzung für eine Einstellung ist, heißt das nicht, dass insoweit eine fleckenlose Weste insoweit eine Einstellung sicher stellt. Es kann auch andere Gründe geben, sich gegen jemanden zu entscheiden. Und dazu können eben auch private Veröffentlichungen im www gehören. Es gibt in der Regel keinen Anspruch auf Einstellung.
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So ist es. Nur weil die SÜ positiv verlaufen ist bedeutet das noch lange nicht, dass man auch eingestellt werden wird.ZitatUnd dazu können eben auch private Veröffentlichungen im www gehören. Es gibt in der Regel keinen Anspruch auf Einstellung. :
ZitatSo ist es. Nur weil die SÜ positiv verlaufen ist bedeutet das noch lange nicht, dass man auch eingestellt werden wird. :
Wie kann man das verstehen, also mir ging es nur um die SÜ2, nicht darum ob andere Kandidaten besser qualifiziert sind und daher bevorzugt werden können, trotz eines positiven SÜ2.
Deshalb ging meine Frage explizit auf Social Media im Kontext der SÜ 2 ein.
Ich bin jetzt nach den letzten 2 Antworten etwas verwirrt und weiß nicht genau wie ich diese einordnen soll.
Ist es so zu verstehen, dass der Prüfer auch persönliche Meinung beim Test einfließen lassen kann ? Sprich nicht Neutral begutachtet ?
Welcher Prüfer?
wirdwerden
ZitatWelcher Prüfer? :
Von der Behörde die SÜ 2 durchführen wird.
ZitatWerden diese Kommentare gefunden und können diese im Gesamten dazu zu führen, dass man abgelehnt wird, mit Rücksicht das der Bewerber im Leben nie aktiv negativ aufgefallen ist. ? :
Jungejunge - da kein Mensch hier deine 'Kommentare' und Likes kennt, kann auch niemand hier seriös einschätzen, wie dergleichen bei einer Sicherheitsüberprüfung eingeschätzt wird oder würde - man denke nur an die aktuelle Debatte um D'Agostinos verfremdeten Song.
In § 5 Abs 1 SÜG heißt es:
"Im Sinne dieses Gesetzes liegt ein Sicherheitsrisiko vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte Folgendes begründen:
1. [...]
3. Zweifel am Bekenntnis der betroffenen Person zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes oder am jederzeitigen Eintreten für deren Erhaltung."
Da kann die Nähe zur AfD, so habe ich jedenfalls den Eingangspost verstanden,
ZitatDer Bewerber hat einige Kommentare auf Youtube und likes zu Afd Videos. Selber unpolitisch in seinen Sinne und auch keiner Partei angehörig. :
Die Kommentare sind natürlich auch politisch, aber auch natürlich nicht strafrechtlich relevant, respektive stellen keine grobe Beleidigung dar, sondern nur Meinungen zu politischen Kontexten.
schon negativ auffallen.
Okay verstehe, der Bewerber ist selbstverständlich auch sofern er der AfD ein like in bestimmten Situationen gibt, sicherlich nicht gegen jeglichen demokratischen Fundamente.
Vielen Dank
Zitatsicherlich nicht gegen jeglichen demokratischen Fundamente :
Wie schön für ihn. Die Bemerkung geht aber ziemlich an der Kapp vorbei, insofern das nicht Ziel der SÜ ist. Frage ist lediglich, ob Kommentare und Likes Bedenken rechtfertigen.
Es geht nicht um andere Kandidaten. Selbst wenn die SÜ positiv verlaufen sollte, dann kann derjenige, der über deine Einstellung bestimmen wird, immer noch frei entscheiden ob er dich einstellen wird oder nicht. Nur weil die SÜ positiv verlaufen ist bedeutet das noch lange nicht, dass man eingestellt wird. Es kann ja sein, dass dadurch etwas ans Licht kommt was dem Einsteller nicht gefällt.ZitatWie kann man das verstehen, also mir ging es nur um die SÜ2, nicht darum ob andere Kandidaten besser qualifiziert sind und daher bevorzugt werden können, trotz eines positiven SÜ2. :
ZitatEs geht nicht um andere Kandidaten. Selbst wenn die SÜ positiv verlaufen sollte, dann kann derjenige, der über deine Einstellung bestimmen wird, immer noch frei entscheiden ob er dich einstellen wird oder nicht. Nur weil die SÜ positiv verlaufen ist bedeutet das noch lange nicht, dass man eingestellt wird. Es kann ja sein, dass dadurch etwas ans Licht kommt was dem Einsteller nicht gefällt. :
Der Bewerber hat die Stelle ja schon. Und soweit ich weiß sieht der Arbeitgeber nur ob es abgelehnt wurde oder nicht. Keinerlei weitere Informationen.
Und jetzt?
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