SV-Beiträge

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Zwirli
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 5x hilfreich)
SV-Beiträge

Hallo

Bei 400-Euro Jobs müssen ja keine SV-Beiträge gezahlt werden. Wie ist das aber bei Auszubildenden bis 400 €, da muss gezahlt werden für RV, KV, PV & AV oder?

Danke

-- Editiert von Zwirli am 04.01.2009 19:25

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo,
bei Minijobs zahlt der Arbeitgeber eine Pauschale.

Würde mal im Lohnbüro nachfragen wie sich das verhält.
Eine Ausbildung ist glaub ich kein Minijob. Steht ja wohl auch nicht so im Vertrag.

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#2
 Von 
Zwirli
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 5x hilfreich)

aha ja danke

mich würde speziell noch interessieren wie es 2002/2003 war. Ob Lehrlinge eben damals SV-Beiträge zahlen mussten oder nicht unter 400 €.

-- Editiert von Zwirli am 04.01.2009 19:42

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Antwort von Boogus ist nicht korrekt. Maßgeblich für die Frage, ob ein Minijob vorliegt, ist alleine die Höhe des Einkommens (§ 8 SGB IV ).

Allerdings sind Ausbildungsverhältnisse ausdrücklich von der Versicherungsfreiheit ausgenommen (§ 7 Abs. 1 SGB V , § 5 Abs. 2 SGB VI usw.).

Den Minijob im aktuellen gesetzlichen Sinn gibt es erst seit dem 01.04.2003.

Vor diesem Datum gab es auch noch eine Höchstarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche.

Nach meiner Kenntnis waren normale Ausbildungsverhältnisse zu keinem Zeitpunkt in den letzten 50 Jahren versicherungsfrei, d.h. schon immer mussten AN und AG je die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge tragen.

Die Grenze für geringfügige Jobs lag vor dem 01.04.2003 bei 325€ oder noch darunter. Bitte konkretisiere die Frage, damit man das gezielter prüfen kann. Es gibt auch heute für ein paar Spezialfälle Sonderregelungen.

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