Hallo zusammen,
ich bin selbständig tätig und beschäftige einen Teilzeitmitarbeiter (positiver Nebeneffekt zusätzlich: Da ich recht häufig größere Projekte wiederkehrend bei demselben Auftraggeber durchführe: KO-Kriterium für Scheinselbständigkeit).
Ab 2014 müsste ich nun eigentlich nach der Übergangsfrist das Entgelt auf über 450,- EUR anheben (was ich nur ungern machen würde, da der Mitarbeiter auch nicht mehr arbeiten will/kann). Der Mitarbeiter hat nun aber auch seit Kurzem einen zweiten Job, wodurch das monatliche Entgelt aus beiden Jobs irgendwo im Bereich 1500,- EUR liegt. Liegt hier nun auch bei weniger als 450,- EUR monatlich ein SV-pflichtiger Job im Sinne des oben erwähnten KO-Kriteriums vor? Wäre das auch noch der Fall, wenn besagter Mitarbeiter noch weniger arbeiten möchte und z.B. ein Entgelt von 300,- EUR dabei herauskäme?
Besten Dank im Voraus
Hubi