Hallo zusammen.
Da es für mich eine komplizierte Situation erscheint und ich weniger im Arbeitsrecht unterwegs bin möchte es hier kurz darlegen.
Ich arbeite aktuell bei einer guten Firma die das Sabbatical Jahr anbietet. Ich würde es gerne nutzen um aus meinem monotonen Job zu kommen um in einem anderen Bereich im Ausland mal was anderes zu versuchen..vielleicht sogar unbezahltes Praktikum im Nichteuropäischen Ausland bei einem anderen Konzern. Bevor ich mich damit bei meinem aktuellen AG in Probleme stürze würde ich gerne hier nachfragen. Ist es möglich oder eher nicht da hier in D ein Versicherungsverhältnis zwischen AG und AN besteht und im Ausland ein zweites hinzu kommen sozusagen als Nebenbeschäftigung? Vielen Dank schon mal im voraus.
LG
Sabbatical und Auslandspraktikum
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Bevor ich mich damit bei meinem aktuellen AG in Probleme stürze ...
Ich sag' mal so: Wenn du bei deinem AG Tacheles redest wegen deiner Sabbatical-Ziele - woanders einen weniger öden Job finden oder gar einen, der dich richtig zufrieden macht - , wird die Begeisterung wohl ausbleiben. Das will also gut überlegt sein.
Wenn deine Firma als S ermöglicht und vorsieht, wird es dafür wohl eine Ordnung geben - die solltest du gut gelesen haben. En unbezahltes Praktikum oder Freiwilligentätigket irgendwo wird wohl kaum den Bestimmungen entgegen, die es für das Sabbatical geben wird; Erwerbsarbeit wird wohl nicht dazu gehören und hast du für diese Zeit ja auch nicht im Sinn . . ..
Grundsätzlich solltest Du erstmal klären wie es um das Thema "Nebentätigkeiten" in deinem Arbeitsverhältnis bestellt ist. Meist wird im Arbeitsvertrag selbst explizit vereinbart, dass Nebentätigkeiten nur nach Genehmigung durch den Arbeitgeber erlaubt sind. Hier möchte man dann etwaigen Interessenskonflikten vorbeugen und verbietet Tätigkeiten bei Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern, etc.
Als nächstes solltest Du prüfen wie sich das Sabbatical auf deinen Arbeitsvertrag auswirkt. Ruht dieser in der Zeit?
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@Start4u,
eine Nebentätigkeit ist eine Form der Erwerbstätigkeit. Ein unbezahltes Praktikum fällt nicht darunter.
Zitat@Start4u, :
eine Nebentätigkeit ist eine Form der Erwerbstätigkeit. Ein unbezahltes Praktikum fällt nicht darunter.
Das unbezahlte Praktikum habe ich eher als eine mögliche Option verstanden. Besser wäre natürlich etwas bezahltes...
Zitat:um in einem anderen Bereich im Ausland mal was anderes zu versuchen..vielleicht sogar unbezahltes Praktikum im Nichteuropäischen Ausland bei einem anderen Konzern.
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