Guten Tag,
ich melde mich mit folgenden fiktiven Sachverhalt.
Mal angenommen, Arbeitnehmer N war am 02.2011 erstmalig als Aushilfe - Minijob mit einem befristeten Arbeitsvertrag (ohne Sachgrund) bis zum 10.2011 im Unternehmen X beschäftigt. Nach Ablauf der Befristung arbeite N bis zum 09.2012 in einem anderen Unternehmen.
Ab 10.2012 arbeitete N erneut im Unternehmen X als Aushilfe - Minijob mit einem befristeten Arbeitsvertrag (ohne Sachgrund) bis zum 01.2013. Im folgenden werden Vertragsverlängerungen (keine neu aufgesetzten Verträge, sondern Ergänzungen) tabellarisch gelistet.
- Verlängerung vom 01.2013 bis 04.2013 mit Sachgrund A ohne weiteren Änderungen
- Verlängerung vom 04.2013 bis 09.2013 mit Sachgrund A ohne weiteren Änderungen
- Verlängerung vom 09.2013 bis 08.2014 mit Sachgrund? "Befr. nach Teilzeit- Befr.gesetz"
- Änderungen des Arbeitsaufkommens (Arbeitszeit) ab 11.2014 als Werkstudent, kein neue Aufgesetzter Arbeitsvertrag sondern eine "Ergänzung", ohne weiteren Änderungen
- Verlängerung vom 08.2014 bis 07.2015 mit Sachgrund? "Befr. nach § 14 Abs 1 Satz 3 TzBfG
"
Ist das soweit rechtens? Es hätte eben meiner Ansicht nach keine weitere befristete Beschäftigung im Unternehmen X geben dürfen durch:
1) die erste befristete Beschäftigung im Jahr 2011 und
2) Das sachgrundlose Arbeitsverhältnis im Jahr 2012 wird mit "Ergänzungen des Dienstvertrages" Verlängert die einen Sachgrund beinhalten.
3) Das Arbeitsaufkommen (Arbeitszeit) wurde geändert.
Fragen:
A) Habe ich das soweit richtig erörtert und geschlussfolgert?
B) Wenn es richtig ist, muss X den Arbeitnehmer N nun unbefristet einstellen oder hat er die Möglichkeit den Vertrag einfach ablaufen zu lassen um der Unbefristung zu entgehen?
C) Ist Punkt B (Unbefristung) nur durch ein Entfristungsantrag im Arbeitsgericht zu erreichen?
Mit freundlichen Grüßen
Tidus2k
-- Editier von Tidus2k am 10.08.2016 14:55
Sachgrund Arbeitsvertrag rechtens?
10. August 2016
Thema abonnieren
Frage vom 10. August 2016 | 14:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachgrund Arbeitsvertrag rechtens?
#1
Antwort vom 10. August 2016 | 16:03
Von
Status: Heiliger (20037 Beiträge, 7268x hilfreich)
Befr. AV mit Sachgrund können 'endlos' hintereinander abgeschlossen werden, auch nach sachgrundloser vorheriger Befristung.. Allerdings muss der Sachgrund klar erkennbar sein, will sagen Krankheits-Schwnagerschafts/... -vertretung für Planstelle xy ja; 'Vertretung' nach dem Motto 'irgendwo wird schon immer jemand zu vertreten sein' aber nicht. Wenn mit deinen Angaben Sachgrund? eben dies gemeint sein sollte, dass der Sachgrund quasi nur behauptet worden ist, dürftest oder könntest du im Recht sein.
zu B) WENN du richtig liegst, hast du einen unbefristeten AV; ggf. muss ein Gericht das aber feststellen, also wenn der AG seinen Fehler nicht einsehen will, so er einen gemacht hat. Änderungen in der Höhe der AZ sind unerheblich
#2
Antwort vom 10. August 2016 | 16:25
Von
Status: Schlichter (7013 Beiträge, 3933x hilfreich)
Zitat :Allerdings muss der Sachgrund klar erkennbar sein
Das hört sich ein bisschen so an, als ob der Sachgrund sich aus dem Vertragstext ergeben müsste. Das ist aber gerade nicht so. Ein Sachgrund muss vorliegen, das ist klar, aber er muss nicht aus dem Vertrag erkennbar sein.
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