Sachgrundvertrag

8. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Charlie_2018
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
Sachgrundvertrag

Guten Tag,

ich habe bzgl. des Sachgrundvertrages eine Frage.
Ich bin nun seit dem 01.06.18 im Betrieb. Die ersten 3 Monate erfolgte die Vergütung über eine Aufwandsentschädigung. Mein erster befristeter Vertrag lief vom 01.09 bis 31.12.18. Damit war die Probezeit beendet und ein weiterer befristeter Vertrag wurde aufgesetzt, welcher bis zum 31.08.19 galt. Gesagt wurde mir bereits beim Unterschreiben des ersten, dass es danach einen unbefristeten gäbe.
Nun muss ich dazu sagen, dass ich 2 Wochen vor Ende der Probezeit operiert werden musste und bis April diesen Jahres arbeitsunfähig war, weshalb sicherlich auch beim Arbeitgeber Unsicherheiten, ob ich dauerhaft im Betrieb verbleiben kann, bestehen.
Nun habe ich ab dem 01.09 keinen "herkömmlichen" befristeten Vertrag mehr, sondern einen Sachgrundvertrag.

Dass ein solcher Vertrag ebenfalls befristet ist, ist mir bewusst. Jedoch frage ich mich, ob in diesem nicht auch ein "Ablaufdatum" vermerkt sein und ferner der Sachgrund benannt werden müsste.

Für entsprechende Informationen wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße


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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17335 Beiträge, 6461x hilfreich)

Bei Befristung mit Sachgrund endet der AV 14 Tage nach Eintritt des Ereignisses.
Viele Frage beantworten wird der Link https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Befristung.html

Der Sachgrund muss im AV nicht benannt werden, dazu ausführlich
[link=https://www.ra-wittig.de/ratgeber/ratgeber-arbeitsrecht/arbeitsvertrag/befristung/befristungsgrund/]https://www.ra-wittig.de/ratgeber/ratgeber-arbeitsrecht/arbeitsvertrag/befristung/befristungsgrund/
[/link]


1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Charlie_2018
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Merci, das war hilfreich. Wäre natürlich wünschenswert zu wissen, welcher Sachgrund vorliegt, aber das wird man mir wohl nicht auf die Nase binden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Charlie_2018
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Salut,

ich habe nochmal eine Nachfrage zum Sachgrundvertrag.

Ich habe eben in die Zusatzvereinbarung (dass der befristete Vertrag in einen Sachgrundvertrag umgewandelt wird) geguckt und da stand nun folgendes sinngemäß:

Der bis zum 31.12.2019 befristete Arbeitsvertrag wird ab dem 01.09.2019 in einen Sachgrundvertrag umgewandelt.

Gilt der Sachgrundvertrag dann auch nur bis zum 31.12? Ich wurde noch nicht angesprochen zwecks Verlängerung o.ä. das macht mir ein wenig Sorgen.

Wann der Sachgrund endet weiß ich nicht, weil ich ja noch nicht einmal weiß, welcher Sachgrund vorliegt.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17335 Beiträge, 6461x hilfreich)

Nach dem Wortlaut will mir scheinen, dass der kalendarisch befristete AV in einen befristeten AV mit Sachgrund umgewandelt worden ist. Folglich müsste der Vertrag an das Ereignis gebunden sein, was immer auch das sein und wann auch immer der Fall eintreten mag.

Da du den Sachgrund nicht kennst und wohl auch nicht die Pferde scheu machen wollen wirst, wird wohl wenig anderes bleiben, als abzuwarten ob und wann der AG deinen AV ggf. als beendet erklären wird. Dann kannst du die Befristung vor Gericht angreifen. Denn bis jetzt ist es m.W. immer noch so, dass ein Sachgrund gegeben sein muss und es nach wie vor nicht zulässig ist, dass es im Betrieb z.B. immer irgendwo irgendwen geben wird, der zu vertreten ist.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Charlie_2018
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank.
Genau das ist es. Ich möchte die Pferde nicht Scheu machen, aber natürlich auch nicht plötzlich ohne Arbeit dastehen.
Was mich eben so stutzig gemacht hat ist, dass mir zum 01.12 dreißig Stunden und laut Jahresausdruck auch nochmal zum 01.01 zwanzig meiner gesamten Überstunden ausbezahlt werden, ohne, dass ich danach gefragt , geschweige denn es gewollt habe. Normalerweise habe ich immer gesagt, dass sie mir mal 30 Überstunden auszahlen sollen, wenn ich wieder an die 100 Stunden hatte.

Dachte nun, dass sie die Stunden wegkriegen wollen, wenn sie mich bald entlassen.
Muss ich wohl oder übel auf mich zukommen lassen.


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17335 Beiträge, 6461x hilfreich)

In Blick auf das, was kommen könnte, solltest du dich wohl mit folgendem Link-Inhalt vertraut machen:

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/befristeter-arbeitsvertrag-befristung-mit-sachgrund_idesk_PI42323_HI3528032.html

https://verdi-bub.de/wissen/praxistipps/befristete-arbeitsverhaeltnisse-mit-sachlichem-grund

Wenn ich das alles so nochmals lese, mehren sich die Zweifel, ob in deinem speziellen Fall tatsächlich ein nicht zu beanstandender Fall von Befristung mit Sachgrund vorliegt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Charlie_2018
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich denke beinahe, dass die ganze Zeit befristet wird, weil ich mit meinem langen Arbeitsausfall direkt zum Ende der Probezeit und dauerhaft durch die Hüftgelenksschädigung einfach ein Risiko für den Betrieb darstelle.

Nun muss ich in der kommenden Woche wieder ins Krankenhaus zur Voruntersuchung und Terminierung der Metallentfernungsoperation. Wird wahrscheinlich im Januar oder Februar erfolgen. Davon habe ich dem AG noch nichts gesagt und ich weiß in Anbetracht der (Sachgrund) Lage auch nicht, wann ich es ihm sagen sollte.
Da werde ich wohl nochmal 2 Wochen ausfallen.

Ich vermute ja, dass ich spätestens dann gehen "darf".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Charlie_2018
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Ach, was mir gerade noch durch den Kopf geht.
Die Angestellten, die ich kenne, haben alle schon ihren Urlaubszettel für die Jahresplanung 2020 bekommen und es wurde auch schon in einer WhatsApp- Gruppe darum gebeten daran zu denken, diesen auszufüllen und abzugeben.
Nur ich habe trotz, dass ich mehrfach in der Zentrale gefragt habe, noch keinen bekommen.

Je mehr ich darüber nachdenke, desto sicherer bin ich, dass da noch was kommt.

Wäre jetzt auch nicht so schlimm, in der Branche findet man schnell etwas anderes, bloß vor der OP wäre eine Entlassung ungünstig, man möchte ja beim neuen Arbeitgeber nicht gleich durch eine AU "glänzen" .

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17335 Beiträge, 6461x hilfreich)

/// ... dass da noch was kommt.

Nun gut - das wirst du bald wissen.
Auch wenn das Folgende bei dir danach klingt, als seiest du selbst schon innerlich im Abflug - du wirst dir die Frage beantworten müssen, ob du den AG mit seinem Verhalten dann so durchkommen lassen willst.
Es wäre schön, wenn du uns hier auf dem Laufenden hältst. Danke.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Charlie_2018
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe gerade mit meinem Chef telefoniert, weil mir das nun auch wirklich keine Ruhe ließ.
Über meinen Vertrag sei wohl Freitag geredet worden. Den würde man "selbstverständlich" verlängern und sobald das Schriftstück da wäre, bekäme ich einen Anruf, damit ich zum Unterzeichnen vorbei komme.

Darauf warte ich dann nun. Hoffentlich geschieht dies noch in dieser Woche. Der 4. Vertrag in 1,5 Jahren.
So etwas habe ich auch noch nie erlebt. Einmal ist wohl immer das erste Mal.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Charlie_2018
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// ... dass da noch was kommt.

Nun gut - das wirst du bald wissen.
Auch wenn das Folgende bei dir danach klingt, als seiest du selbst schon innerlich im Abflug - du wirst dir die Frage beantworten müssen, ob du den AG mit seinem Verhalten dann so durchkommen lassen willst.
Es wäre schön, wenn du uns hier auf dem Laufenden hältst. Danke.


Kurzes Update.
Freitags kriegen wir immer unsere Dienstpläne für die folgende Woche.
Ich war eben in der Dienststelle. Mein Fach war leer. Die Sekretärin konnte mir auch nicht sagen wieso, also rief ich kurzerhand meinen Chef an.

Dieser sagte mir, ich sei ja für die nächste Woche "beurlaubt". Meinen Resturlaub habe ich lediglich auf Montag und Freitag gelegt, sodass ich theoretisch am 24. und an den Feiertagen hätte eingeplant sein können. (Pflegeunternehmen - ich arbeite aber überwiegend in der Schulbegleitung und heute haben die Ferien begonnen).
Da dachte ich mir noch nicht groß etwas bei.
Aber als ich ihn auf die immernoch fehlende Vertragsverlängerung ansprach hieß es, es sei vor Weihnachten nicht mehr geschafft worden und es sei zu "Irritationen"gekommen, welche, das sagte er nicht, den Vertrag würde ich aber bekommen.
Sollte mich zwischenzeitlich etwas "anderes" erreichen, sollte ich mich bei ihm melden.

Also nun bin ich wirklich völlig irritiert!
Ich fahre Montag direkt zur Agentur für Arbeit und melde mich arbeitssuchend.
Den heutigen Abend werde ich nutzen, um nach geeigneten Stellen zu schauen und ggf. bereits Bewerbungen schreiben.

Sollte eintreten, was ich für das Wahrscheinlichste halte, nämlich, dass man mich bis zum letzten Tag hinhält und mir dann mitteilt, dass der Vertrag nicht verlängert wird, werde ich mich ans Arbeitsgericht wenden.



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#12
 Von 
Charlie_2018
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Und nochmal ich. :sweat:

Ich habe meinen Chef die Tage konkret auf den fehlenden Vertrag angesprochen (persönlich- im Beisein meines Partners).
Er meinte nun, dass ich erst ab dem 06.01. einen neuen Vertrag bekommen könnte, weil die Abteilung bis dahin nicht mehr besetzt ist. :augenroll:

Als ich meinte, dass es doch eigentlich gar keinen neuen Vertrag bedarf, da ein Sachgrundvertrag ja nicht kalendarisch befristet ist (danke nochmal dafür) , bestätigte er dies und ließ durchscheinen, dass der Sachgrund die Betreuung des bestimmten Kindes ist. "Dieses würde ja auch nicht zum Jahresende verschwinden."

Meine Tätigkeit würde erst wieder am 07.01 beginnen mit Ende der Schulferien (ich hätte ja noch genug Überstunden um die Zeit abzudecken) und man würde mich auch nur im Notfall bitten einen anderen Dienst bis dahin zu verrichten.

Soweit, so gut.
Insbesondere in den letzten Wochen reifte nun in mir der Wunsch nach einem Arbeitgeberwechsel, sodass ich in den letzten Tagen mehrere Bewerbungen absendete.

Wie ist hier nun die Lage in puncto Kündigung?
Kann ich den Sachgrundvertrag auch kündigen, obwohl der Sachgrund ( die benötigte Unterstützung für das Kind) weiter fortbesteht?
Wenn ja, gilt dann eine 4- wöchige Kündigungsfrist und könnte auch bei dieser Form von Vertrag ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119301 Beiträge, 39708x hilfreich)

Was steht den zum Thema "Kündigung" in den vertraglichen Vereinbarungen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Charlie_2018
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was steht den zum Thema "Kündigung" in den vertraglichen Vereinbarungen?


Ich hatte nochmal nachgesehen. Zu allem ist in dem Vertragswerk etwas aufgeführt, nur hierzu nicht. :augenroll:
Ich habe dann online die Vertragsbedingungen des Gesamtverbandes gefunden und da stand unter anderem dann folgendes:

§ 15 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(1) Befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse können von beiden Vertragspartnern unter
Einhaltung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist durch Kündigung gelöst werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.⁵
(2) Das Arbeitsverhältnis kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit beendet werden
(Auflösungsvertrag). Der Auflösungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Arbeitsverhältnis gem. § 626 BGB fristlos gekündigt werden.

Unter der Fußnote ⁵ ist vermerkt " Im befristeten Arbeitsvertrag ist zu vermerken, dass das Arbeitsverhältnis nach § 15 gekündigt werden kann.


Das ist meinem Vertrag an keiner Stelle vermerkt.

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