Samstagarbeit einfach so?

14. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sirworksalot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Samstagarbeit einfach so?

Hey, ich bin neu hier und hab gerade ein kleines Problem. Ich bin im Moment tätig in einer Zeitarbeitsfirma und habe eine 35 Stunden Woche abzüglich Pausen. Ich habe das bisher selbstverständlich immer eingehalten, doch jetzt will die Firma in der ich zur Zeit beschäftigt bin (also der Kunde), das ich an mehreren Wochen gleichzeitig Samstag arbeite. Ohne Freizeitausgleich und ich sei dazu "verpflichtet." In meinem Arbeitsvertrag von meiner Zeitarbeitsfirma steht nichts von spontanen Samstagen zu denen ich verpflichtet bin und in dem vom Kunden steht das ich zumindest ein Recht auf Freizeitausgleich habe, jedoch wird von mir jetzt erwartet von Montag bis Samstag zu arbeiten für diese und die nächsten zwei Wochen. Also werden mir jetzt einfach so Überstunden gegeben ob es mir gefällt oder nicht? Kann das sein? Bin dankbar für jede Antwort.

-- Editier von Sirworksalot am 14.09.2017 18:40

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Hier wäre wichtig, was im Arbeits- und Tarifvertrag zu den Arbeitszeiten/tagen steht. Es gilt ein TV?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
Sirworksalot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Nun das ist ein wenig schwierig da ich Zeitarbeitnehmer bin richten sich meine Tarifverträge entsprechend nach dem Unternehmen in dem ich arbeite. Also in dem Fall im Lager einer Textilfirma. Bezweifle also das dort "unbedingt" Überstunden abgeleistet werden müssen.

Zum Arbeitsvertrag hab ich wie gesagt 35 Stunden abzüglich Pausen von Montag bis Freitag. Im Arbeitsvertrag selbst steht jedoch nichts haltbares über Überstunden. Lediglich das ich auf Anweisung weitere Arbeitsstunden leisten soll sofern vom Arbeitszeitgesetz zulässig. Jedoch hieße das immernoch das alles über 35 Stunden als "Überstunden" gilt und ich diese nicht annehmen muss, oder nicht? Schließlich wurde das ja alles einseitig entschieden, ohne mich zu fragen und das über mehrere Wochen hinweg. Naja und das Arbeitszeitgesetz legt ja nur eine maximal Grenze vor das bedeutet ja nicht das der Arbeitgeber einfach so die Arbeitszeit pro Woche auf 48 Stunden erhöhen kann wie er will.

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#3
 Von 
Sirworksalot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hat niemand eine Idee? Es kann doch nicht sein das ich jetzt auf einmal Samstags arbeiten muss, einfach so. Im Arbeitsvertrag steht nichts dergleichen und ich bezweifle das im Tarifvertrag das anders geregelt ist. Vor allem da ich ja nun wirklich nicht in irgendeiner "besonderen" Branche arbeite.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Sirworksalot):
das ich an mehreren Wochen gleichzeitig Samstag arbeite. Ohne Freizeitausgleich

Warum sollte es für Samstagsarbeit Freizeitausgleich geben?



Zitat (von Sirworksalot):
Lediglich das ich auf Anweisung weitere Arbeitsstunden leisten soll sofern vom Arbeitszeitgesetz zulässig

Genauer Wortlaut?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
jedoch wird von mir jetzt erwartet von Montag bis Samstag zu arbeiten
Da sind doch alles Werktage, wo ist da also das Problem?

Nur Sonntage und gesetzliche Feiertage, sind etwas anderes...

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#6
 Von 
Sirworksalot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Sirworksalot):
das ich an mehreren Wochen gleichzeitig Samstag arbeite. Ohne Freizeitausgleich

Warum sollte es für Samstagsarbeit Freizeitausgleich geben?



Zitat (von Sirworksalot):
Lediglich das ich auf Anweisung weitere Arbeitsstunden leisten soll sofern vom Arbeitszeitgesetz zulässig

Genauer Wortlaut?


Da ich von Montags bis Freitags normal gearbeitet habe. Sprich Samstags würde ich Überstunden machen oder nicht? Schließlich habe ich ja meine 35 Stunden von Montag bis Freitag abgearbeitet.

Der genaue Wortlaut lautet: "Soweit nach dem Artbeitszeitgesetz zulässig, leister der Mitarbeiter weitere Arbeitsstunden auf Anweisung." Aber auch in dem Falle würde das immer noch bedeuten es sind Überstunden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sirworksalot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

Zitat:
jedoch wird von mir jetzt erwartet von Montag bis Samstag zu arbeiten
Da sind doch alles Werktage, wo ist da also das Problem?

Nur Sonntage und gesetzliche Feiertage, sind etwas anderes...


Naja ich rede von Montag bis Freitag Vollzeit. Also würde ich statt meinen 35 Stunden, wie es in meinem Vertrag steht, 42 Stunden abarbeiten. Das kann doch gar nicht sein das der Arbeitgeber das einfach so anordnen kann ohne weiteres. Das diese 7 Stunden wären doch dann als Überstunden anzusehen und damit liegt das in meinem ermessen ob ich diese mache oder nicht.

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@Sirwoksalot,
der TV Ihres Zeitarbeitsunternehmens gilt für Sie. Überstunden sind keine Stunden, die im vorneherein Woche für Woche feststehen. Das ist dann ganz normale Arbeitszeit.
Zum Thema Mehrarbeit dürfte der TV weiterhin alle notwendigen Informationen erhalten.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Sirworksalot):
Das kann doch gar nicht sein das der Arbeitgeber das einfach so anordnen kann ohne weiteres.


Wieso nicht? Hast du doch mit diesem vereinbart:

Zitat (von Sirworksalot):
Soweit nach dem Artbeitszeitgesetz zulässig, leister der Mitarbeiter weitere Arbeitsstunden auf Anweisung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Sirworksalot):
Das kann doch gar nicht sein das der Arbeitgeber das einfach so anordnen kann ohne weiteres.

Nö, kann er auch nicht.
Aber hier gibt es ja eine recht eindeutige vertragliche Vereinbarung, das man dem im Rahmen des Artbeitszeitgesetzes zugestimmt hat.



Zitat (von Sirworksalot):
und damit liegt das in meinem ermessen ob ich diese mache oder nicht.

Nö, man hat sich ja vertraglich zur Mehrleistung verpflichtet.
Bei Arbeitsverweigerung droht sogar die (fristlose) Kündigung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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