Samstags arbeiten trotz Kurzarbeit

4. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)
Samstags arbeiten trotz Kurzarbeit

Es gibt ein befristeten Vertrag für 3 Monate. Dieser läuft jetzt noch 2 Monate.

Laut AV ist MEHRARBEIT grundsätzlich Folge zu leisten.
Es besteht ein eine 40 StundenWoche a 8 Stunden pro Tag.

Kurzarbeit wird im Betrieb auch gefahren, allerdings in meiner Abteilung nicht vorgekommen das jemand nach Hause geschickt worden ist.

Es fing jetzt schon an das 1 Tag vorher von Schichtleitung gefragt wurde ob man arbeiten kommen kann am Samstag, am anderen Samstag soll das wieder der Fall sein.

Aber laut AV ist man dazu wohl verpflichtet?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... dann schreib doch mal, was im av steht!

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

Das mach ich dann mal:


2. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich seine ganze Arbeitskraft seinem Aufgabenbereich bei dem Arbeitgeber zu widmen, und soweit dies erforderlich ist, auch über die betriebsübliche Arbeitszeit hinaus tätig zu werden. Der Arbeitnehmer ist ferner verpflichtet bei gleicher Vergütung andere seinen Fähigkeiten entsprechende und ihn zumutbare Aufgaben nach näherer Weisung der Geschäftsleitung, eventuell auch nur vertretungsweise oder amn einena nderem Ort zu übernehmen.


Puntk Arbeitszeit:

Ddie regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt zur zeit 40 Stunden. Der Mitarbeitet ist verpflichtet auf Anordnung Mehrarbeit und Überstunden zu leisten. Die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage und die Festlegung vom Beginn und Ende der täglichen Arbeiszeiten richten Sich nach der Geschäftsleitung des Arbeitgebers.


Es is auch so das ich als Angestellter (festes Gehalt) ohnehin nicht vor habe in diesen Betrieb zu bleiben.



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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn Ihr Arbeitgeber will, dass Sie zusätzlich Samstag arbeiten oder Überstunden machen, muß er diese bezahlen oder in Freizeit ausgleichen.

Oder steht noch irgendwo, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind?

Sie sollten auf jeden Fall, wenn Sie der Aufforderung nachkommen (die m.M. nach einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten würde), jede Überstunde genau dokumentieren, auch wer diese angeordnet hat. Das Geld lässt sich auf im nachhinein einfordern!

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#4
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort

Das ist wie folgt geregelt:

Generell wird keine Mehrarbeit bezahlt. Laut AV erst ab gesammelten 50 Stunden. Diese werde ich in den verbleibenen 2 Monaten aber nie erreichen.

Ergo wie bereits in meiner Ausbildung dort nur die Möglichkeit: Freizeitausgleich.
Weiterhin gibt es keinen BR.

Die Zeiten werden im elektronischen Zeiterfassungsystem festgehalten.



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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Bei 40 Stunden und üblicherweise einer 5-Tage-Woche würde ich Samstag nicht arbeiten. Bei einer Anstellung auf dieser Basis muß ein Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, dass er an 6 Tagen arbeiten soll.
Überstunden werden ja meistens am selben Tag gemacht, die Aufforderung, Samstag zu kommen, geht da weiter.
Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf eine planbare Freizeit! Und Wochenenden sind ja schnell verplant.
Bleibt die Frage, was der Arbeitgeber wohl als nächstes macht, wenn man einfach mit "Nein, ich hab keine Zeit" antwortet.


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#6
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

Es is generell so das die Betriebsleitung nicht selber fragt sondern der jewiligen Schichtleiter fragt dann bei allen Leuten im "Lager" herum wer denn Samstag kommen kann.

Also geschieht dies zunächst auf freiwilliger Basis, sage ich: Nein ich habe keine Zeit kann entweder eine Anordnung kommen oder einfach gar nichts mehr.

Es wird wiedereinmal dann 1-2 Tage zuvor gefragt werden.

Ich bin arbeitssuchend gemeldet, eben weil der Vertrag ja ausläuft und ich dazu auch laut AV verpflichtet bin eine andere Beschäfitung zu suchen.

Ich denke das ich Samstag erst einmal ablehne.



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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Im Zweifelsfall müßte der Arbeitgeber einem Arbeitsgericht erklären, warum seine Arbeitnehmer (regelmäßig?) an einem 6. Tag Überstunden leisten müssen und er nicht einfach genug Leute einstellt, um sein Personalproblem zu lösen.

Wenn man so eine Anordnung nicht befolgt, kann höchstens eine Abmahnung erfolgen. Wenn man sich gegen die Abmahnung gerichtlich zur Wehr setzt (auf Entfernung aus der Personalakte), leitet man einen Prozess ein, der mutmaßlich weit über die Beschäftigungszeit andauert. Und wird wahrscheinlich nicht mehr gefragt werden.
Steht irgendeine Kündigungsfrist im Vertrag?

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#8
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

Das Artbeitsverhältnis kann während der ersten sechs Monate (Probezeit) mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15 oder zum Ende eines Kalandermonats. Verlängert sich die Kündigungsfrist aufgrund gesetzlicher Vorschriften für den Arbeitgeber, so gilt die Verlängerung auch für den Arbeitnehmer. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Also AG und AN 2-Wochen Frist.



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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Da bleibt nur die Frage, ob das für Sie in Ordnung ist, mit 14 Tagen Frist gekündigt zu werden oder ob Sie unbezahlt Überstunden leisten.

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#10
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

Wieso gekündigt werden? Die hätten mir sonst kein 3 Monate Vertrag gegeben, das werden die so gut wie sicher bis zum Ende laufen lassen zummal jetz Urlaubszeit ansteht und meine Position da in Vertretung benötigt wird da es sonst niemand macht/kann.



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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Dann ist es ja gut! Unentbehrlich sein ist wirklich von Vorteil.

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#12
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

Deswefeb sag ich auch für den kommenden Samstag ab weinn gefragt wird, ich bin danach nämlich 3 Wochen unenthehrlich.

Es melden sich auch mehr und mehr Personalfirmen die Stellen für mich hätten, leider ab sofort, was ja leider nicht geht. Aber wenn wirklich ein gutes Angebot kommt dann bleibt mir ja die 2 Wohen Frist offen.



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#13
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

Leider wurde heute vom Betriebsleider telefonisch angefragt ob ich kommen kann am Samstag da größere Wareneingänge (LKW) angekündigt sind.

Als ich mit der Antwort kam ich hab keine Zeit gab natürlich dreisterweise Waurm? zurück wo ich nur mit private Gründe anwortete und ob ich diese nich verschieben kann.

Ich denke mehr als einmal werd ich das nicht machen in den noch verbleibenen 2 Monaten.



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