Samstagsarbeit im Einzelhandel

29. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb477332-18
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Samstagsarbeit im Einzelhandel

Laut gesetz hat man doch das recht auf einen Freien Samstag im Monat im Einzelhandel darauf habe ich zwei fragen:

1.Was ist wenn ich in dem Monat eine woche urlaub genommen habe (6 tage woche bei uns und samstag muss also immer mit genommen werden), darf der arbeitgeber mich in die anderen samstag alle verplanen? Der Urlaubstag ist doch eigl wie arbeitstag zu sehen also steht mir im Monat wo ich einen samstag urlaub habe noch mein freier Samstag zu ?!

2.
Was ist wenn mir grundlegend der freie samstag nicht gewährt wird ? Was kann man tun ohne probleme zu bekommen ?

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// Was kann man tun ohne Probleme zu bekommen ?

Tun kannst du was - aber eine Tarnkappe gibt es nicht. Du wirst also sichtbar sein - und dich nicht beliebter machen.
Ansonsten - aber das ist nur ein Versuch - zielt der freie Samstag nicht auf Verringerung der AZ, sondern darauf, dass eben 1 Samstag frei ist. Und das sollte in deiner Urlaubswoche dann auch gegeben sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von fb477332-18):
Was kann man tun ohne probleme zu bekommen ?



Wir kennen Deinen Chef nicht.

Aber in der Regel lautet die Antwort "nichts". Schlicht weil sehr viele Chefs es als Angriff empfinden wenn einer was "dagegen" macht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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