Hallo,
ein Bekannter von mir hat von seiner Firma einen Brief bekommen,in dem steht, daß er ab sofort dazu verpflichtet wird samstags zu arbeiten(jeden Samstag) !!!!Er soll unterschreiben,daß er damit einverstanden ist!
So wie ich das sehe und er es nicht macht,kann er sich dann bestimmt einen neuen Arbeitsplatz suchen!
Wo kann man nachlesen welche Rechte ich habe??
Muß ich das annehmen??
-----------------
"Gruß Maggy"
Samstagsarbeit(Zwang)
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Maggy,
meiner Ansicht nach gehört es zum Direktionsrecht des Arbeitgebers, die Arbeitszeiten festzulegen - und der Samstag ist nun mal ein normaler Werktag.
Etwas anders gilt, wenn Du per Arbeitsvertrag nur zum Arbeiten von Montag bis Samstag verpflichtet bist.
Du solltest Dir daraufhin Deinen Arbeitsvertrag nochmal anschauen. Wenn für Dich ein Tarifvertrag gilt (Einzelhandel ?) dann ist auch dessen Inhalt ausschlaggebend.
Gruß
MCNeubert
Hi,
vielen Dank für die Antwort.
Aber für die Metallbranche ist doch der Samstag kein normaler Arbeitstag, oder?
Er hat schon eine 40 Stunden Woche.
Eigentlich müßten doch dann die Samstage als Überstunden bezahlt werden,oder?Wochenendzulage???
-----------------
"Gruß Maggy"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wo kann ich denn solche Dinge erfahren ???
Oder nachlesen???
Wichtig!!!!!
-----------------
"Gruß Maggy"
Hallo Maggy,
erst mal eine Berichtigung: Oben sollte es natürlich heißen: "Etwas anders gilt, wenn Du per Arbeitsvertrag nur zum Arbeiten von Montag bis FREITAG (nicht Samstag) verpflichtet bist." Dann kann der Arbeitgeber natürlich nicht verlangen, dass man auch Samstags arbeitet. Muss aber dann genau im Arbeitsvertrag geregelt sein.
Den Tarifvertrag für die Metallbranche habe ich auch nicht hier. Sollte der Betrieb an den Tarifvertrag gebunden sein, dann müsste der Arbeitgeber den Tarifvertrag auch zur Einsicht zur Verfügung stellen - jedenfalls der Betriebsrag sollte ihn haben - die Gewerkschaft hilft hier aber sicher auch weiter.
Die Samstagsarbeit ist natürlich nur dann als Überstundenzeit zu sehen, wenn er insgesamt über die 40h/Woche hinauskommt - bekommt er für den Samstag einen Wochentag frei, dann ist Samstagsarbeit auch keine Überstundenzeit.
Zuschläge muss es für den Samstag auch nicht geben - wenn dann nur per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
Am besten, er wendet sich mal an den Betriebsrat oder die Gewerkschaft für weitere Inforamationen bezüglich der Geltung von Tarifverträgen für seinen Betrieb (nicht jeder Metallbetrieb ist automatisch an Tarifverträge gebunden).
Gruß
MCNeubert
-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
17 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten