Sanirungstarifvertrag für alle noch bindent

7. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Zwuckel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sanirungstarifvertrag für alle noch bindent

Sanirungstarifvertrag für alle noch bindent
oder ist dieser hinfällig ?????????
1
Die für das Jahr 2002 für die Metall-Elektroindustrie in den einzelnen Flächentarifen
ausgehandeltan Lohnerhöhungen wird an die Tarifbeschäftigten der Firma .... AG
zu nachstehend abweichenden Termin weiter gegeben.
2
Die Tariflöhne steigen ab dem 01.09.2003 um 3,1%
3
Im Jahr 2004 wird die jeweilige im Flächentarifvertrag noch zu vereinbarende
Tariflohnerhöhung an die Tarifmitarbeiter weitergegeben und um eine weitere Erhöhung
von 1,3% aufgestockt.
4
Im Jahr 2005 wird die jeweiligen im Flächentarifvertrag noch zu vereinberende
Tariflohnerhöhung an die Tarifmitarbeiter weitergegeben und um eine weitere Erhöhung
von 1,3% aufgestockt.

Ab dem Jahr 2005 gelten die jeweiligen Tabellenwerte der Flächentarifverträge wieder
für alle Tarifmitarbeiter.

5
Die Jahressonderzahlungen in den Jahren 2002 und 2003 entfallen.(Weinachtsgeld)
6
In den Jahren 2004 bis 2007 wird die Jahressonderzahlung mit jeweils 150%
der nach dem Flächentarifvertrag zu erbringenden Leistung an die Mitarbeiter weitergegeben.
Die Mitarbeiter die erst im Laufe des Jahres 2002 bzw.2003 in das Unternehmen eitreten ,
erhalten eine anteilig reduzierte Jahressonderzahlung die am jeweiligen Beitrag
zu dem Sanierungstarifvertrag bemessen wird.
7
Die in den Lohn-und Gehaltsflächentarifverträgen entahltenen Strukturkomponenten ERA
sowie die nach dem Flächentarifvertrag vereinberten Einmalzahlungen für den Zeitraum
bis zum 31.12.2003 entfallen.
An ihrer Stelle tritt im Jahr 2002 und 2003 jeweils eine Sonderzahlung in Höhe von
250,- Euro je Mitarbeiter,die zum Auszahlungszeitpunkt der Jahressonderzahlung
nach dem Flächentarifvertrag geleistet wird.
8
Für die Nichttarifmitarbeiter und leitenden Angestellten wird durch die Ruwel AG
eine insgesamt wertgleiche Einbuße realisirt,die dem Gesamtbetriebsrat schlüssig
nachzuweisen ist.
Sofern der schlüssige Nachweis nicht erbracht wird,besteht ein Sonderkündigungsrecht
für die Gesamtvereinbarung mit sofortiger Wirkung.

Punkte 9 bis15
blablablabla
salvatorische Klausel
Härtefallregelung
Beschäftigungs und Standortsicherungserklärung bis 31.12.2004
usw.

Die fällige Lohnerhöung von 3,1% für Septamber 2003 wurde mit Vorankündigung
nicht gezahlt.

Firma will an die Börse und die Lohnerhöung im Jahr 2005 ca.dann in Aktien ausgleichen.

leitenden Angestellten sowie dem Betriebsrat wurde im Jahr 2002 ihr Weinachtsgeld gezahlt
angeblich wurde diesen dann im Jahr 2003 monatlich weniger gezahlt.

Der Chef spendet 500.000 für Fusballverein ( Privatgeld)
( Zeitungsartikel halbseitig )


Ich bin kein IGM Mitgl.im Arbeitsvrtrag steht das ich nach Tariflohn ( Lohngruppe ) bezahlt werde.

Frage:

Muss ich mich an den Vertag noch halten wenn die Lohnerhöung im September 2003 nicht gezahlt wurde ?

Kann ich nun alle Zahlungen auf die ich nur wegen diesem Vertrag vorläufig verzichtet habe einklagen ?

Muss ein Famielienvater mit zb. 3 oder 4 Kindern Verträge die andere über seinen Kopf weg entsch.akzeptiren ?

könnte ein Famielienfater mit vielen Kindern zum beispiel das Wienachtsgeld wegen Unzumutbarkeit einklagen ?

Was tun ????????

Mfg Zwuckel

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