Sauberer Arbeitsplatz

25. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
go378368-85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sauberer Arbeitsplatz

Hallo, anbei meine Frage: Ich bin kommunaler Ehrenbeamter in Hessen. Leider weigert sich mein Arbeitgeber ((Stadt-)Verwaltung) standhaft, mir einen sauberen Arbeitsplatz (Toiletten, Duschen, Umkleiden, Büro, Flure, Unterrichtsräume, Sozialräume, Fahrzeughalle, Lagerräume, Werkstätten) zur Verfügung zu stellen. Ich benutze die o.g. Räumlichkeiten (zusammen mit weiteren Ehrenbeamten und anderen ehrenamtlichen Kräften mind. 1-2 Mal pro Woche, ggf. auch öfter. Ich bitte um Rat, ob dieses ggf. ein Fall für eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung ist, oder ob ich mit dieser Sache eher im Verwaltungsrecht angesiedelt bin. Gespräche und Workshops haben bis dato kaum spürbare Annäherung gebracht. Vorab vielen Dank.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1265x hilfreich)

Abgesehen davon, dass ich nicht weiß, was ein "kommunaler Ehrenbeamter" ist: Sauberkeit ist ein Wahrnehmungsphänomen. Und was du aufgezählt hast, ist kein Arbeitsplatz, sondern ein ganzer Gebäudekomplex. Ich bin ziemlich ratlos, was genau und konkret dein Anliegen ist.

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#2
 Von 
go378368-85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Ehrenbeamter ist in Deutschland eine Person, die zur ehrenamtlichen, also unentgeltlichen Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben in das Beamtenverhältnis berufen worden ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenbeamter

Das Gebäude ist mein ehrenamtlicher "Arbeitsplatz". Ich benutze dort alle Räume, je nach Auftrag bzw. gem. UVV bzw. GUV Vorgabe (diese Vorgabe bezieht sich auf das Duschen).

Mein Problem ist, dass die Stadt dieses Gebäude (inkl. Toiletten und Duschen NICHT reinigt / NICHT reinigen lässt, sondern von mir verlangt, dass ich dieses selbst tun soll.

-- Editiert go378368-85 am 25.11.2013 15:52

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1265x hilfreich)

Okay - ich habe den Wiki-Beitrag kurz gelesen. Demnach gilt das Beamtenrecht für dich wie für andere Beamte auch. Daraus wiederum würde ich folgern, dass die Stadt auf keinen Fall von dir verlangen kann, das du die Räume selber reinigst. Wahrscheinlich wirst du gegen die Stadt klagen müssen, und wahrscheinlich sind tatsächlich Verwaltungsgerichte zuständig, sicher kein Arbeitsgericht. Ansonsten sind im öffentlichen Dienst Personalvertretungen in der Regel recht ordentlich aufgestellt - ob sie aber in deinem Fall zuständig sind, vermag ich nicht zu sagen ( das sollte aber in Erfahrung zu bringen sein).

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Normalerweise hat ja eine Kommune großes Interesse daran, dass Ehrenamtliche aktiv sind.
Man könnte sich ganz klar positionieren und sagen, dass eine Ausübung des Amtes unter den Bedingungen nicht möglich ist. Am besten sind sich die ehrenamtlichen MA da einig.
Oder man kontaktiert die kommunale Presse, die ist oft in solchen Situationen gerne hilfreich ;)


-- Editiert altona01 am 25.11.2013 22:08

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