Sch......-Abfindung trotz Insolvenz

15. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Casper
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 17x hilfreich)
Sch......-Abfindung trotz Insolvenz

Hallo alle zusammen,

Mein Bekannte hat heute ein Anruf vom Betriebsrad erhalten, in dem Gespräch wurde ihr gesagt das sie auf der Liste für Entlassungen steht. Nach 15 Jahren ist nun Schluss.
Sie hat erlich gesagt auch keine Kraft mehr.
Hat sie trotz der Situation chancen auf ein Abfindung.?

Danke im Voraus

MfG




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2539x hilfreich)

quote:
in dem Gespräch wurde ihr gesagt das sie auf der Liste für Entlassungen steht.


Was für eine Liste? Eine sogenannte Nammensliste mit Interessenausgleich oder "nur" eine Liste des AGs mit Arbeitnehmern, die er kündigen will?

quote:
Hat sie trotz der Situation chancen auf ein Abfindung.?


Schwierig. Da müsste man die konkreten Umstände kennen. Wurde das Insolvenzverfahren bereits eröffnet oder läuft bisher nur der Antrag auf Eröffnung? Soll der Betrieb verkauft oder geschlossen werden?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Casper
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo 1000kleinesachen,

bei meiner Bekannten handelt es sich um eine Langjährige, 15 Jahre angestellt, Verkaufsstellenverwaltung der Firma Schlecker.
Bei der Liste handelt es sich wohl um eine Sozialplanliste des Insolvenzverwalters, die hat nur der Betriebsrad bekommen.
Ob das Insolventzverfahren bereits eröffnet ist?
Ich denke Ja.

MfG




-----------------
"Vielen Dank im Voraus"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20258 Beiträge, 7336x hilfreich)

Wenn und da offenbar ein Sozialplan ausgehandelt wird oder worden ist, hat AN keine weitere Chance auf eine extra Abfindung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2539x hilfreich)

Es wäre fatal, wenn der Betriebsrat hier tatsächlich eine Namensliste mit Interessensausgleich mit dem AG vereinbart.

Der BR müsste doch wissen, wie sich der Interessensausgleich
darstellt.

quote:
Wenn und da offenbar ein Sozialplan ausgehandelt wird oder worden ist, hat AN keine weitere Chance auf eine extra Abfindung.


Der Meinung kann ich mich nicht anschliessen.

-- Editiert 1000kleinesachen am 16.03.2012 09:23

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Der Betriebsrat als Erfüllungsgehilfe der Geschäftsführung. Unglaublich! Wenn der BR sich schon vor den Karren spannen lässt, dann doch wenigstens in einem persönlichen Gespräch incl. Erläuterung, welche Rechte die Arbeitnehmerin hat.
Die wichtige Angabe, was denn nun im Sozialplan ausgehandelt wurde, fehlt wohl auch. Ihre Bekannte sollte sich jetzt (persönlich, nicht telefonisch) beim BR erkundigen, was denn Inhalt des Sozialplans ist. Gibt es eine Abfindung? Wenn ja, welche Höhe, was ist konkret vereinbart?




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20258 Beiträge, 7336x hilfreich)

... ich verstehe die Aufregung nicht:
Einen Sozialplan auszuhandeln, gehört zu den gesetzlichen Aufgaben eines BR - s. Par. 112 BetrVG.
Ebenso gehört es zu den Aufgaben eines BR, bei Massenentlassungen z.B. einen gewichteten Punktekatalog zu entwickeln, damit es einigermaßen gerecht zugeht; das heißt wiederum nicht, dass der BR die Liste der Kündigungskandidaten und -innen aufstellt - das ist Sache des AG. Wohl aber ist dann wiederum der BR oft Überbringer der schlechten Nachricht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42596 Beiträge, 14764x hilfreich)

Der gewichtete Punktekatalog muss häufig gar nicht entwickelt werden. Da gibt es tarifliche Regelungen, auch die Rechtsprechung war ja gar nicht untätig in der Richtung, außerdem gibt es gesetzliche Regelungen. Der Punktekatalog wird in der Regel von der Geschäftsführung umgesetzt anhand der Personalkate plus aktuellen Fragebögen, die die Betroffenen zwar nicht aufüllen müssen, aber im eigenen Interesse sollten. Damit alles, wie etwa die Schwerbehinderung erfaßt wird, was möglicherweise noch nicht in der Personalakte Niederschlag gefunden hat.

Des weiteren ist zu überprüfen, in welcher Entfernung vom derzeitigen Arbeitsplatz der sozial stärkere den sozial schwächeren Mitarbeiter rausdrängt.

All das sollte der Betriebsrat wissen. Also, Termin vereinbaren, und zwar schleunigst.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2539x hilfreich)

@blaubär+

quote:
das heißt wiederum nicht, dass der BR die Liste der Kündigungskandidaten und -innen aufstellt - das ist Sache des AG.


Das ist richtig. Trotzdem gibt es immer wieder BR, die diese unsäglichen Namenslisten mit dem AG aushandeln. Gerade die InsO hält auch so einen Paragraphen bereits.

http://dejure.org/gesetze/InsO/125.html

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20258 Beiträge, 7336x hilfreich)

... o.k. - über die Arbeit des Schlecker-BR sagen Fragestellung und Fragesteller nichts, insoweit läuft Kritik ins Leere.
Dass die Bandbreite der Arbeit von BR so groß ist wie die der AG, müssen wir wohl nicht diskutieren.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.922 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.178 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.