Hallo,
ich habe mal eine Frage und zwar bin ich mit meinem Privatfahrzeug unlengst bei einer beruflichen Fortbildung gewesen. Auf dem Rückweg kam es zu einem Steinschlag, welcher dazu führte das nun die komplette Frontscheibe ausgetauscht werden muss.
Nun Frage ich mich gerade ob ich diesen Schaden über meinen Arbeitgeber verrechnen lassen kann oder ob ich alles über meine Teilkassko laufen lassen muss. Als Kilometerpauschale werden 30 Cent bezahlt, die Fahrtstrecke betrug einfach 132km...
Da es für mich momentan keine ersichtlichen Regelungen dazu in meinem Arbeitsvertrag gibt, bin ich mir unsicher ob und wenn ja in welcher Höhe der Arbeitgeber hier mitzahlen müsste oder eben nicht?
-- Editiert am 05.07.2010 19:29
Schaden an Privatfahrzeug nach Dienstfahrt?
5. Juli 2010
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Frage vom 5. Juli 2010 | 18:53
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden an Privatfahrzeug nach Dienstfahrt?
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#1
Antwort vom 5. Juli 2010 | 22:05
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
ich sehe hier keinen Anspruch den AG in Regress zu nehmen. Aus welchem Grund?
Wäre es ein Dienstfahrzeug gewesen, wäre eher die Frage zu stellen, inwiefern dein AG dich in Regress nehmen kann!
Evtl. kannst du den Schaden in der Steuererklärung angeben und auch nur dann, wenn dieser von der Versicherung nicht ersetzt wurde.
#2
Antwort vom 6. Juli 2010 | 23:43
Von
Status: Lehrling (1300 Beiträge, 730x hilfreich)
Hallo,
beim Arbeitgeber nett zu fragen kostet nichts.
Manche Firmen versichern ihre Mitarbeiter gegen Unfällge u.ä,
Aber er wird wahrscheinlich ebenso nett darauf verweisen, dass solche Risiken mit der Wegepauschale eingepreist sind.
Ist eher Steuerrecht.
Die zusätzliche Belastung lässt sich vermutlich absetzen.
-- Editiert am 06.07.2010 23:43
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