Hallo zusammen,
folgendes Problem in Kürze zusammengefasst:
Ich bin als Minijobber (450€) in der Gastronomie angestellt, unser Unternehmen hat vier Filialen mit roundabout je 30 Mitarbeitern (VZ/TZ/Minijob).
Vertraglich ist eine Gehaltszahlung zum 10. des Monats vereinbart.
Nun kommt es seit Monaten vor, dass das Gehalt bei allen Mitarbeitern ohne Angaben von Gründen erst Tage, manchmal gar erst ein/zwei Wochen später gezahlt wird. Rückfragen an die GF werden jeden Monat aufs neue mit teils absurden Ausreden beantwortet.
Da ich der Arbeit nur nebenbei nachgehe und das Geld nur der Aufbesserung der Urlaubskasse dient, kann ich persönlich damit leben, für einen Großteil meiner Mitarbeiter ist dies aber die einzige Einkommensquelle, von welcher sie Rechnungen bezahlen und Familien ernähren müssen.
Die eigentliche Frage lautet nun ob man sich zusammen tun kann und gemäß §288 (5) BGB pauschal auf 40€ aufgrund verspäteter Zahlung bestehen kann und ob dies auch rückwirkend möglich ist?
Grüße
timbo
-- Editiert von Moderator am 15.10.2020 23:18
-- Thema wurde verschoben am 15.10.2020 23:18
Schadenersatz aufgrund verspäteter Lohnzahlung gemäß §288 BGB
15. Oktober 2020
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Frage vom 15. Oktober 2020 | 21:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz aufgrund verspäteter Lohnzahlung gemäß §288 BGB
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 15. Oktober 2020 | 22:48
Von
Status: Unbeschreiblich (120026 Beiträge, 39819x hilfreich)
ZitatDie eigentliche Frage lautet nun ob man sich zusammen tun kann :
Keine Ahnung, wir kennen die anderen ja nicht und wissen nicht wie die ticken.
Zitatund gemäß §288 (5) BGB pauschal auf 40€ aufgrund verspäteter Zahlung bestehen kann :
Kann man.
Zitatund ob dies auch rückwirkend möglich ist? :
Auch das ist möglich.
Da müsste man aber Ausschlussfristen beachten.
Nur wenn das Arbeitgeber ablehnt, dann wird es (außer im Bezirk des ArbG Köln) schwer das gerichtlich durchzusetzen.
#2
Antwort vom 15. Oktober 2020 | 23:23
Von
Status: Weiser (17427 Beiträge, 6485x hilfreich)
Diese Pauschale von 40 € gibt es seit geraumer Zeit nicht mehr.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Oktober 2020 | 10:26
Von
Status: Weiser (17427 Beiträge, 6485x hilfreich)
So, nun habe ich gesucht und gefunden
https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/gute-nachrichten-fuer-alle-arbeitgeber-aus-erfurt-keine-verzugspauschale-im-arbeitsrecht/
Lesenswert dann am Ende der letzte Absatz: der Zug ist noch nicht ganz abgefahren.
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