Hallo,
ein Arbeitnehmer scheidet aus dem Unternehmen aus und lässt feststellen, daß das während der Beschäftigung ausgesprochene Nebentätigkeitsverbot nichtig ist. Hätte der Arbeitnehmer somit Anspruch auf Schadensersatz seitens seines ehemaligen Arbeitgebers, da er sich wider besseres Wissen an dieses Verbot gehalten hat?
Gruss Joey
Schadensersatz gegen ehemaligen Arbeitgeber?
25. Oktober 2005
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Frage vom 25. Oktober 2005 | 08:56
Von
Status: Schüler (326 Beiträge, 64x hilfreich)
Schadensersatz gegen ehemaligen Arbeitgeber?
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2005 | 18:49
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Sicher nicht.
Der AN hätte sich über die Zulässigkeit des Nebenerwerbs rechtzeitig informieren müssen.
Man stelle sich auch mal den umgekehrten Fall vor.
Gruß
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