Schadensersatz

30. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Fiestaman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz

Moin,

hier mal der Paragraph laut TV:

Nimmt der AN aus Gründen, die er zu vertreten hat, die Arbeit nicht oder verspätet auf oder verweigert er vorübergehend die Arbeit, so hat der AN dem AG Schadensersatz zu zahlen. Dies gilt gleichfalls, wenn der AG durch vertragswidriges Verhalten des AN zur außerordentlichen Kündigung veranlasst wird. Der eingetretene Schaden ist durch den AG nachzuweisen.

Bei dem AG handelt es sich um eine Zeitarbeitsfirma.

Nun gibt es noch eine weitere Klausel die besagt, bei schuldhaftem Nichterscheinen des Arbeitnehmers am ersten Arbeitstag kommt das Arbeitsverhältniss nicht zustande.

Nun stellt sich hier die Frage ob der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche geltend machen kann, wenn der am ersten Arbeitstag nicht erscheint und somit kein Arbeitsverhältniss zustande kommt.

Logisch ist dem AG ein Schaden entstanden, welchen er laut TV geltend machen könnte.

Meine Frage ist greift der TV trotzdem kein Arbeitsverhältniss zustande gekommen ist, da dieser ja Bestandteil des Av ist?Also kann der AG eine Schadensersatzforderung gegenüber dem AN rechtlich geltend machen?

Danke für Antworten.

Mfg
Fiesta
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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Die Regelung in TV gilt auch ohne, dass sie explizit dort erwähnt ist. Die entsprechenden Ansprüche ergeben sich schon aus dem allgemeinen Recht zum Schadenersatz.

Und dieses allgemeine Recht sieht auch dann einen Schadenersatzanspruch vor, wenn aus den genannten Gründen kein Arbeitsvertrag zustande kommt.

Der AG kann also gegenüber dem AN auch dann einen Schadenersatz geltend machen, wenn der AN am ersten Tag nicht erscheint und dadurch keine Arbeitsvertrag zustande kommt.

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#2
 Von 
Fiestaman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke erstmal für die Antwort.

Was für Schadenserstzansprüche möchte/kann der AG dann geltend machen?
Es gibt ja kein begründetes Arbeitsverhältniss, da dieses nicht zustande gekommen ist.
Der AG hätte doch das gleiche Problem wenn der AN kündigt.
Und da im TV extra erwähnt wird das bei Nichterscheinen am ersten Tag kein AV zustande kommt, kündigt der AN damit doch rechtmäßig oder sehe ich das falsch?

mfg
Fiesta



-- Editiert von Fiestaman am 31.05.2007 12:59:47

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fiestaman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry Doppelpost ..mein nervöser Finger ;)



-- Editiert von Fiestaman am 31.05.2007 13:00:36

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Nichterscheinen ist doch nicht das gleiche als wenn der AN rechtmäßig kündigt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Fiestaman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wenn dadurch kein Arbeitsverhältniss, wie explizit im TV erwähnt wird, zustande kommt?!

Was für Schadensersatz könnte der AG denn fordern? Es gab ja kein Arbeistverhältniss aus dem er Ansprüche geltend machen könnte!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Und nochmal!

<font color=red>'Die Regelung in TV gilt auch ohne, dass sie explizit dort erwähnt ist. Die entsprechenden Ansprüche ergeben sich schon aus dem allgemeinen Recht zum Schadenersatz. '</font>

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fiestaman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar ist angekommen.

Nun stellt sich nur die Frage was für Schadensersatz der AG vom AN vordern kann?

Danke für die Antworten !

gruß
fiesta

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