Schadensersatz bei Krankmeldung ohne AU?

13. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.06.2018 16:30:34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz bei Krankmeldung ohne AU?

Hallo,

ich möchte nur kurz auf die Vorgeschichte eingehen;

Ich habe Ende Mai fristgerecht bei meinem AG gekündigt mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 30.06.18
Die Gründe waren eine der Arbeit nicht entsprechenden Vergütung und ein extrem schlechtes Betriebsklima das mich an meine Grenzen brachten.
Ich habe bereits einen neuen Job zum 01.07.18

Ich hab mich nach der Kündigung von verschiedenen Ärzten wöchentlich krankschreiben lassen.
Normal wäre es für mich kein Problem gewesen auf die Arbeit zugehen aber ich weiß, wie mit Kollegen umgegangen worden ist, die früher gekündigt haben und diese Farce wollte ich mir ersparen.

Da meine Urlaubstage aufgebraucht waren konnte ich mir keinen Urlaub mehr nehmen.
Nach meiner Kündigung habe ich einen Urlaub für mich und meine Freundin gebucht, der in der letzten Juni Woche ist, sprich die Woche vor dem Arbeitsbeginn in der neuen Firma.
Da ich dort erstmal eine Urlaubssperre habe wollte ich nochmal ein wenig abschalten.

Ich habe nun vor mich die letzte Woche zwar bei meinem alten Arbeitgeber krank zu melden aber ohne Hinweis das ich zum Arzt gehe (Ich kann ja auch nicht zum Arzt gehen da ich im Urlaub bin)
Somit fehle ich ja nicht unentschuldigt sondern werde nur als "Krank ohne AU" vermerkt.

Ich weiß die Firma kann mich Abnahmen aber das ist mir auch eigentlich egal.
Ich frage mich nur kann oder wird die Firma das Gehalt für diese Woche einbehalten? Bzw kann mir mehr drohen als eine Abmahnung? Eine Kündigung bringt der Firma ja nichts da ich ja bereits gekündigt habe.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2113 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von DanielHope):
Ich hab mich nach der Kündigung von verschiedenen Ärzten wöchentlich krankschreiben lassen.
Normal wäre es für mich kein Problem gewesen auf die Arbeit zugehen


Was ich jetzt gerade über Dich denke (und über die "Ärzte" ) würde der Zensur zum Opfer fallen ...


Zitat (von DanielHope):
Somit fehle ich ja nicht unentschuldigt sondern werde nur als "Krank ohne AU" vermerkt.

Na klar ist das unentschuldigt. Spätestens am dritten Tag wird es wohl auch bei Euch so sein, dass ein Attest vorliegen muss (ohne jetzt die evtl. tariflichen Regelungen zu kennen).

Zitat (von DanielHope):
kann mir mehr drohen als eine Abmahnung?

Die fristlose Kündigung. Evtl. auch Schadensersatz für eine Ersatzarbeitskraft, wenn der AG Dir richtig eins reinwürgen will.

Zitat (von DanielHope):
Ich frage mich nur kann oder wird die Firma das Gehalt für diese Woche einbehalten?

Die geschuldete Arbeitsleistung verweigern, aber Geld haben wollen? Da bin ich wieder bei Punkt 1 ...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.06.2018 16:30:34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist immer leicht sich über bestimmte Dinge aufzuregen ohne vorher einmal zu überlegen wieso man so handelt.
An dem Tag meiner Kündigung sind meine +Stunden vom Arbeitszeitkonto "verschwunden".
Auf Nachfrage wo diese wären hieß es "Keine Ahnung".
Ich weiß das sowas in der Firma das erste Anzeichen ist für eine lange Farce.
Andere Kollegen wurden nach ihrer Kündigung von Vorgesetzten gemobbt. Es wurden Überstunden verlangt und es ging sogar soweit das sie bei Meetings ausgeschlossen wurden und sich letztendlich nichtmal mehr in der Firma frei bewegen durften oder sich gar verabschieden durften.

Daher hatte ich meine berechtigen Gründe mich krankschreiben zulassen und so würden die meisten ebenfalls handeln.

Mir ist es im übrigen egal ob die Firma für die letzte Woche mein Gehalt einbehält. Ich hätte mir auch für die letzte Woche in jeder anderer Firma unbezahlten Urlaub genommen aber ich möchte mit meiner Firma einfach nicht mehr kommunizieren.

Mir ging es nur darum zu erfahren ob mir die Firma noch eins reindrücken kann wenn ich unentschuldigt weg bleibe.

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#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von DanielHope):
Mir ging es nur darum zu erfahren ob mir die Firma noch eins reindrücken kann wenn ich unentschuldigt weg bleibe.


Theoretisch ist das denkbar, aber kaum zu beziffern. Einbehalt und entsprechendes Arbeitszeugnis sind wahrscheinlich das einzige, was passieren wird. Vielleicht kann man sich ja doch zur Kommunikation durchringen und einen Aufhebungsvertrag abschließen, in dem alles geregelt wird.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von DanielHope):
Mir ging es nur darum zu erfahren ob mir die Firma noch eins reindrücken kann wenn ich unentschuldigt weg bleibe.

Ja, kann sie. Wie groß und wie schwer der Brocken wird, kann aber keiner vorhersagen.



Zitat (von Tasti123):
Einbehalt und entsprechendes Arbeitszeugnis sind wahrscheinlich das einzige, was passieren wird.

Vermutlich ja.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Dass man nach einer Kündigung von Firmeninterna ausgeschlossen ist, das ist doch ein normaler Vorgang.

Ich bitte jedoch, eines zu bedenken. Es ist heutzutage absolut üblich, ehe man jemanden einstellt, die letzten Arbeitgeber anzurufen und genau nach so einem Verhalten zu fragen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// ... hatte ich meine berechtigen Gründe ...
Du hattest deine Gründe ..... , aber 'berechtigt' waren die in keinem Sinn. Auch wenn es vmtl. viele so machen.
Freilich ist es eine Anstrengung eigener Art, sich gegen solche Machenschaften auf der jeweils richtigen Ebene zu wehren, aber was du da abziehst, scheint mir doch eine Art Selbstjustiz zu sein. Wenn wir hier in einem Arbeitsrechtsforum diskutieren, sollte die Reklamation von Recht - berechtigt doch sauber gehandhabt werden.

'Schadensersatz' hast du wohl eher nicht zu fürchten, weil der Schaden auch konkret vom AG zu beziffern wäre.

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