Mal angenommen Person A arbeitet bei Arbeitgeber B. Eines Tages ordnet B für A Überstunden an. Da A jetzt für die Hin und Rückfahrt zum Arbeitgeber auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist und durch die Mehrarbeit diese nicht mehr nutzen kann da die Busse nicht mehr so spät fahren nimmt sich A ein Taxi. Muss der Arbeitgeber B jetzt die Taxikosten übernehmen?
Schadensersatz durch Mehrarbeit?
19. März 2023
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Frage vom 19. März 2023 | 09:06
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz durch Mehrarbeit?
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#1
Antwort vom 19. März 2023 | 09:40
Von
Status: Praktikant (675 Beiträge, 321x hilfreich)
Es ist die Sache des Arbeitnehmers, wie er zur Arbeit kommt.
Die Frage ist eher: wurde die Mehrarbeit rechtzeitig angekündigt? Mit etwas Vorlaufzeit hätte der Arbeitnehmer entsprechende Vorkehrungen treffen können (Fahrrad mitbringen, Auto ausleihen,...).
Wenn die Ankündigung zu spät kommt und der Arbeitnehmer freiwillig länger bleibt, könnte er natürlich "verhandeln" und so den Chef überzeugen das Taxi zu übernehmen.
-- Editiert von User am 19. März 2023 09:42
#2
Antwort vom 19. März 2023 | 09:52
Von
Status: Wissender (15543 Beiträge, 5954x hilfreich)
ZitatEines Tages ordnet B für A Überstunden an. :
Neben der Frage der früh- bzw. rechtzeitigen Anordnung, die dummfragerin in die Diskussion wirft, frage ich noch nach dem billigen Ermessen einer solchen Anordnung, wenn der AG darum weiß, welche Konsequenzen diese Anordnung für AN hat. AN hat mit AG auf jeden Fall was zu besprechen.
Und vll. gibt es außer Taxi noch andere Alternativen, nach Hause zu kommen oder an den nächsten Bahnhof.
Übrigens: Schadensersatz (Überschrift) ist hier fehl am Platz, insofern kein 'Schaden' entsteht. Wohl aber Mehraufwand, vom Arbeitsplatz zur Wohnung zu kommen. Und dieser Weg ist im Grundsatz Privatsache.
-- Editiert von User am 19. März 2023 10:10
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