Schadensersatzpflicht des arbeitnehmers

29. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
ralf lota
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatzpflicht des arbeitnehmers

Liebe Leute,

folgende Passage in einem Arbeitsvertrag gibt mir zu denken:


„Verpflichtung zum Schadensersatz

Der Mitarbeiter haftet für alle Schäden, die er in Ausübung
seiner betrieblichen Tätigkeit verursacht, unabhängig vom Grad
des jeweiligen Verschuldens.
Die Haftungssumme ist dabei auf die Höhe von 150€
Eigenbeteiligung der Vollkaskoversicherung beschränkt.“


Was ist denn davon zu halten ?


einen schönen Tag

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4 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass sich diese Klausel auf die Nutzung von Firmenfahrzeugen bezieht? Dann ist damit ganz einfach geregelt, dass der AN dem AG die Selbstbeteiligung aus der Vollkaskoversicherung bei einem selbstverschuldeten Unfall zu erstatten hat. Meines Wissens ist das durchaus üblich und wohl auch zulässig. Der AN kann hier eigentlich sogar noch froh sein, dass die SB nur 150,-- Euro beträgt.

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#2
 Von 
ralf lota
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage bezieht sich eher
auf Firmenfahrräder und im besonderen auf die Passage
"unabhängig vom Grad des jeweiligen
Verschuldens"

auf jeden Fall: Danke

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

ralf, so einfach ist das mit der Haftung nicht. Lies mal das -> http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bexman
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie sieht es denn mit der Haftung aus, wenn nichts vertraglich vereinbart wurde?

Weiterhin:
Gelten die im Link genannten Bedingungen ebenfalls für selbständige Freiberufler, die bezüglich eines Auftrags weisungsgebunden sind (und somit in arbeitnehmerähnlicher Stellung sind)?

Gruß,
Bexman

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