Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Nov. 2008 bin ich selbständig. Vor 2 Wochen gab es bei meinem Hauptkunden eine Zollprüfung. Gestern habe ich einen Brief vom Zoll bekommen. Alle Rechnungen vom Jahr 2011 sind vorzulegen. Für 2011 habe ich 6 Monate ausschliesslich für diesen Kunden gearbeitet. 2009 habe ich einen gemeinnützigen Verein gegründet und bin jedes Jahr zwei bis dreimal im Jahr in Afrika vor Ort ehrenamtlich tätig. 2011 war ich 5 Monate in Tansania. Könnte mir eine Scheinselbständigkeit ausgelegt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Angelika
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Könnte mir eine Scheinselbständigkeit ausgelegt werden?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt, entnimmst du SGB IV §7 Abs.1 Satz 2:
. Die früher geltenden konkreten Umstände, die zu einer Einstufung als Scheinselbstständiger führten (wie hier nur ein Auftraggeber vorhanden) gibt es nicht mehr.Zitat:Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
-- Editiert amako am 16.03.2012 10:23
Vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Grüße
Angelika
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Die Sache wird nicht an einem Kriterium festgemacht. Man kann zeitweise ausschließlich einen Auftraggeber haben und trotzdem nicht scheinselbständig sein.
Werden Sie dort wie ein Angestellter behandelt und handelt es sich womöglich um Ihren ehemaligen Arbeitgeber, sieht es schon anders aus.
Die Rechnungen möchten die Prüfer vermutlich wegen ihrer Prüfung des Kunden sehen. Mit Ihnen hat das nicht unbedingt etwas zu tun. Also Rechnungen schicken, entspannen und erst etwas unternehmen, wenn man wegen Scheinselbständigkeit ermittelt.
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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."
Danke nochmal für die beruhigenden Worte..
Ich wollte es auch generell mal wissen.
Sonniges Wochenende,
Angelika
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