Herr S. und Herr. K haben eine GmbH gegründet. Branche Veranstaltungstechnik.
Da die Firma noch am Anfang steht und die Auftragslage noch sehr schwach ist, arbeiten sie zusätzlich sporadisch in der Firma des Herrn M. Branche Elektrik.
Die GmbH schreibt zwecks Abrechnung der geleisteten Arbeit jeweils Rechnungen.
Nun meint ein Bekannter dass sie eine Scheinselbstständigkeit betreiben.
Scheinselbständigkeit ?!?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die Bemühungen gehen doch dahin, ein Angebot breit aufzustellen. Die Tätigkeit bei M ist sporadisch. Ob es wiederum in Ordnung ist, diese Tätigkeiten via Rechnung der GmbH von S und K abzurechnen, weiß ich auch nicht. Da müsste ein Steuerberater ran oder ein Unternehmensberater, vielleicht kann auch die IHK weiterhelfen.
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Aus den oben geschilderten Fakten ergibt sich keine Scheinselbstständigkeit.
Das Subunternehmer beschäftigt werden ist normal.
Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit wären z.B.:
- im Wesentlichen und auf Dauer – rund fünf Sechstel des Umsatzes – wird für einen Auftraggeber gehandelt
- der Selbständige beschäftigt keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter
- der Auftraggeber lässt entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch seine nichtselbständigen Arbeitnehmer verrichten
- der Selbständige lässt keine unternehmertypischen Merkmale erkennen
- die Tätigkeit entspricht ihrem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die vorher für denselben Auftraggeber in einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wurde.
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Ich sehe auch keinen Anhaltspunkt für eine Scheinselbständigkeit. Wobei es bei Einsteigern nicht mal auf das Sechstel ankommt. Da können sogar 100 % des Umsatzes von einem Auftraggeber kommen.
Weitere Zeichen für Scheinselbständigkeit sind z.B. feste Arbeitszeiten, ein direkter Dienstvorgesetzter in der Firma, Dienst- und Fachaufsicht durch die Firma. All das ist nicht gegeben. Es gibt eine Reihe von Tätigkeiten, die sowohl selbständig als auch im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden können.
Kein Problem!
wirdwerden
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Ich kann hier keine Scheinselbstständigkeit erkenne.
Siehe einmal diesen Link.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/
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