Hallo bin neu hier, habe mal eine frage. Bei uns muss immer wieder die Schicht kurzfristig getauscht werden weil einer krank wird. Bisher habe ich dies auch immer mitgemacht, jetzt habe ich aber ein Kind und die Frau ist auch arbeiten.
So kurzfristig bekomme ich das nicht hin. Wie sieht denn da die rechtliche Lage aus?
Ebenso tun wir am Freitag immer anrufen wen wir krank und oder im Urlaub waren um zu fragen ob sich am Schicht Modell (2schicht) was geändert hat. Was wäre jetzt wen mir am Freitag gesagt wird ich muss am Montag Frühschicht arbeiten anstatt spät weil einer fehlt, wie sieht da die rechtliche Lage aus?
Schicht Tausch
10. August 2020
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Frage vom 10. August 2020 | 17:15
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Schicht Tausch
#1
Antwort vom 10. August 2020 | 17:34
Von
Status: Heiliger (20019 Beiträge, 7261x hilfreich)
Die Vorlauffrist für Änderungen im Schichtplan beträgt (mindestens) 4 Tage. Also nix da mit von heute auf morgen und auch Freitag auf Montag reicht nicht. Bei Änderungen muss der AG auch die Belange des AN berücksichtigen.
Und jetzt?
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