Schicht abgesagt - Minusstunden?

21. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
livebattle
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schicht abgesagt - Minusstunden?

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Student A arbeitet an der Uni als 450€ Minijobber. Eingestellt ist er laut Arbeitsvertrag für Testfahrten mit Autos, muss allerdings auch 3h pro Monat (darf aber auch mehr sein) im Büro am PC arbeiten. (mündlich vereinbart)
Vertraglich sind 11h wöchentlich vereinbart, der lohn von 450€ wird allerdings pauschal bezahlt. Arbeitsbeginn und Ende richtet sich nach betrieblichen Gegebenheiten. Im Arbeitsvertrag wird nirgends ein Stundenkonto erwähnt. Der Student hat jedoch eigenständig einen Studenzettel zu führen, in den er seine Arbeitszeiten einträgt. In den Dienstplan muss sich Student A jeweils VOR Beginn des Monats online eintragen. Nachträgliches eintragen ist nicht möglich

Das Problem:

Der Student trägt sich im Online Dienstplaner ein. Für 4 Fahrten * 11h und wird auch dementsprechend eingeteilt.
Jeweils ein paar Tage vor den Schichten, werden 2 der Fahrten vom Arbeitgeber abgesagt aus betrieblichen Gründen. Am Ende des Monats hat Student A jetzt nur 22h (plus die 3h im Büro) auf seinem Stundenzettel stehen anstatt der 44h, für die er sich eingeteilt hat.
Ist das so korrekt oder darf sich Student A die ausgefallenen Schichten aufgrund "§615 BGB Annahmeverzug" trotzdem anrechnen lassen? Theoretisch könnte er ja in der Zeit, in der die Fahrten ausfielen, im Büro arbeiten, wobei 11h am Schreibtisch eine Zumutung sind und er vertraglich für eine andere Tätigkeit (Testfahrten) eingestellt wurde.

Aktuell ist es so, dass etwa 50% der Fahrten abgesagt werden. Student A kann sich aber nicht auf "Verdacht hin" für 88h monatlich eintragen, damit er am Ende auf wirklich 44h Arbeit kommt.

Besten Dank für eure Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17457 Beiträge, 6495x hilfreich)

Annahmeverzug ist korrekt. Der Arbeitgeber kann dich nicht einerseits für beliebige Aufgaben verpflichten, dann aber nach seinem Gutdünken absagen. Das heißt können kann er schon, aber auf seine Kosten und zu seinen Lasten.

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#2
 Von 
livebattle
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank für die Antwort. Also trage ich die Schicht, obwohl sie mir abgesagt wurde, mit den vollen 11h in meinen Stundenzettel ein.

Gruß

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#3
 Von 
livebattle
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry für den Doppelpost.

Würde sich der Sachverhalt ändern, wenn als Tätigkeit im Arbeitsvertrag nur "studentische Hilfskraft" steht? Müsste ich dann die Zeit, die ich gefahren wäre im Büro abarbeiten?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17457 Beiträge, 6495x hilfreich)

a) die Bezeichnung ist weitgehend irrelevant - Arbeitsrecht gilt für alle AN . Allenfalls hat die Bezeichnung die Aufgabe zur markieren, dass durch das Merkmal 'Student' sozusagen 'Störfaktoren'gegeben sind aus der Sicht eines Betriebes wie Prüfungen oder auch Variable wie Semesterferien u.a..
b) der AG legt fest, wann und wie viel und welche Arbeit er von dir einfordert. Wenn also
Testfahrten aus irgendwelchen Gründen ausfallen, kann der AG durchaus verlangen, dass du im Büro arbeitest.
Hier ist der Punkt der, dass AG offenbar Einsätze komplett streicht, die bereits in einem 'veröffentlichten' Einsatzplan festgehalten sind. Damit hat der AG sein Direktionsrecht ausgeübt - und wenn er cancelt, geht das auf seine Kappe. Er könnte genauso gut die Schicht stehen lassen und dich anweisen, Büroarbeiten zu machen.

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