Schicht versetzung

22. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dragee92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schicht versetzung

Hallo,

Ich habe eine Frage, und zwar arbeite ich in einem Betrieb mit ca 500 Personen.
Ich arbeite in einer von 5 Schichten, zusätzlich gibt es noch die Normal Schicht.
Zum Problem, aus einer der 5 Schichten wird eine Personen gehen. Aus der zusätzlichen Schicht der Normal Schicht möchte eine Person meine Schicht übernehmen und ich soll dann in die Schicht des aufhörenden Kollegen. Ich selbe möchte nicht wechseln. Deshalb meine Frage, kann man mich ohne Zustimmung einfach in die andere Schicht versetzen? Ich meine, Urlaub und alles habe Ich schon geplant und gebucht, das würde sich teilweise zu meinem Nachteil auswirken.

Gibt es vielleicht einen Paragraf der dies untersagt oder den Ich vorlegen könnte?

Mfg Dragee




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20019 Beiträge, 7261x hilfreich)

Im Prinzip kann der AG dich zu Schichten einteilen, wie er lustig ist, übertrieben gesagt. Es gilt das Dirketionsrecht des AG zu bestimmen, wann wer wo und wie arbeitet. Allerdings gilt hier das 'billige Ermessen' - deine Einwände muss der AG auf alle Fälle anhören, nicht zwingend aber akzeptieren.
Urlaub zu buchen, bevor er genehmigt ist, birgt immer ein Risiko - auch diese Frage solltest du jetzt klären.

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#2
 Von 
Dragee92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also der eine Kerl möchte das nur weil er mit 1 oder 2 leuten aus den anderen 4 Schichten ein Privates Problem hat. Mein Urlaub ist übringens genehmigt und danach wurde gebucht. Aber wenn die mich in eine andere Schicht stecken würde sich das ggf. zu meinem nachteil auswirken und ich müsste mir deutlich mehr Tage nehmen

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41926 Beiträge, 14639x hilfreich)

Gegebenenfalls? Wie muss ich mir die Gegebenheiten vorstellen? Was steht im Arbeitsvertrag hinsichtlich der Schichten?

wirdwerden

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#4
 Von 
Dragee92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine das ich anstatt 8 Tage dann zum bsp 12 Tage nehmen muss. Weil ich bin ja ausgegangen das ich in der Schicht fest bleibe, der Urlaub wurde genehmigt und daraufhin habe ich gebucht.
Wie ich mich erinner das ich jederzeit überall eingesetzt werden kann, was heißt das man das wohl machen könnte,weil einer weint. Dachte es würde irgendein Gesetz geben was so einen Unfug unterbindet weil es für mich keinen Sinn macht.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41926 Beiträge, 14639x hilfreich)

Eine Umsetzung führt doch nicht zu einer Reduzierung der Urlaubstage. Ich verstehe es einfach nicht.

Nein, es kann nicht für jeden Einzelfall ein Gesetz geben. Aber, ich bitte, eines zu bedenken. Wenn zwei Mitarbeiter nicht miteinander können, dann kann der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht durchaus gehalten sein, die "Streithähne" auseinander zu bringen. Das ist hier offensichtlich passiert.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39343 Beiträge, 6464x hilfreich)

Zitat (von Dragee92):
der Urlaub wurde genehmigt und daraufhin habe ich gebucht.
Der AG hat ihn genehmigt. Das genügt.
In der *neuen Schicht* wird dein Urlaub berücksichtigt werden.

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#7
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(425 Beiträge, 69x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der AG hat ihn genehmigt. Das genügt.
In der *neuen Schicht* wird dein Urlaub berücksichtigt werden.


Zum Verständnis: Ich denke, der TE benötigt für den Urlaub in der neuen Schicht mehr Urlaubstage als in der alten Schicht, bedingt durch den "schlechteren" Schichtplan was arbeitsfreie Tage (während seiner gebuchten Reise) angeht.

Was ist, wenn der TE dadurch zusätzliche Urlaubstage nehmen muss, aber sein kompletter Jahresurlaub schon genehmigt ist und er keine Urlaubstage mehr über hat?

car4000

-- Editiert von car4000 am 24.02.2020 12:44

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39343 Beiträge, 6464x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Was ist, wenn der TE dadurch zusätzliche Urlaubstage nehmen muss
Ich kann das nicht herauslesen. Warum sollte das passieren?

Jedenfalls gibt es kein Gesetz, dass eine Versetzung/Umsetzung in eine andere Schicht verbietet.

An seinem Urlaubsanspruch, an der Genehmigung und der Buchung wird sich nichts ändern.
Der neue Schichtleiter sollte das beim Schichtplan berücksichtigen.

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#9
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(425 Beiträge, 69x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich kann das nicht herauslesen. Warum sollte das passieren?


Beispiel:
Zu meiner Bundeswehrzeit hatten wir einen festen Schichtplan:
9 Tage Arbeit, 2 Tage frei, 10 Tage Arbeit, 4 Tage frei, 11 Tage Arbeit , 6 Tage frei, und dann wieder von vorne.

Das ganze haben sechs Schichten (A B C D E F) gemacht, jeweils eine Woche versetzt.

Wenn ich nun meine Reise so lege, dass ich die 6 Tage frei mitnehme und zusätzich 8 Tage Urlaub komme ich auf zwei Wochen.

Wenn ich dann aber von Schicht A in Schicht D gesteckt werde, benötige ich mehr Urlaubstage, um auf zwei Wochen zu kommen.

car4000

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41097x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich kann das nicht herauslesen.

Echt?

Was genau ist Dir denn an
Zitat (von Dragee92):
und ich müsste mir deutlich mehr Tage nehmen

unverständlich?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Dragee92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@car4000 genau so meine ich das mit den mehr Tage Urlaub nehmen

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39343 Beiträge, 6464x hilfreich)

Achso.

Zitat (von Dragee92):
Deshalb meine Frage, kann man mich ohne Zustimmung einfach in die andere Schicht versetzen?
Wenn die Versetzung eine Anweisung des Arbeitgebers ist, dann braucht es dafür deine Zustimmung nicht.
Zitat (von Dragee92):
das würde sich teilweise zu meinem Nachteil auswirken.
Tja, dann ist das wohl so, wenn es so kommt, dass du für den gebuchten Urlaub noch x Tage dazu beantragen müsstet.


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