Schichtänderung während Krankheit

8. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Funnyrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schichtänderung während Krankheit

Hallo allerseits,

folgender Fall:

Der Arbeitnehmer meldet sich am Montag krank für die gesamte Kalenderwoche (Mo-So), geplant war laut Schichtplan eine 7-Tage Woche Mo-So, mit anschließendem Freizeitausgleich in der Folgewoche am Montag sowie Dienstag.

Der Arbeitgeber verändert nun während der Mitarbeiter krank ist, ohne diesen darauf hinzuweisen seinen Schichtplan dahingehend, dass er in der Woche die er Krankgeschrieben ist Mo-Fr in Schichtarbeit eingeteilt ist. Durch den Wegfall der Arbeitsstunden von Sa-So, wird nun vom Arbeitgeber die Folgewoche auch voll geplant sprich Montag- Freitag, er informiert den Arbeitnehmer darüber nicht.

Zusätzlich fehlen dem Arbeitnehmer jetzt auf seinem monatlichen Zeitkonto -4 Stunden die am Wochenende angefallen wären.

Kann der Arbeitgeber das einfach so durchführen?
Was droht dem Arbeitnehmer bei nicht erscheinen am Mo & Di die er ja planmäßig frei hätte?
Inwiefern kann der Arbeitnehmer dagegen vorgehen?

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17442 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// geplant war laut Schichtplan eine 7-Tage Woche Mo-So, mit anschließendem Freizeitausgleich

Wenn 'geplant war' heißen soll, dass der Schichtplan veröffentlicht war (Aushang oder wie immer), durfte der AG den Plan nicht einfach so ändern. Denn mit der Veröffentlichung hatte der AG sein Direktionsrecht ausgeübt gehabt und Änderungen wären i.d.R nur einvernehmlich möglich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Funnyrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für die schnelle Antwort,
ja der Schichtplan ist über ein Arbeitszeitsystem (ADP) festgelegt und war auch jedem Mitarbeiter über das Intranet-Portal zugänglich....

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Funnyrecht123 am 08.08.2020 12:42

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// geplant war laut Schichtplan eine 7-Tage Woche Mo-So, mit anschließendem Freizeitausgleich

Wenn 'geplant war' heißen soll, dass der Schichtplan veröffentlicht war (Aushang oder wie immer), durfte der AG den Plan nicht einfach so ändern. Denn mit der Veröffentlichung hatte der AG sein Direktionsrecht ausgeübt gehabt und Änderungen wären i.d.R nur einvernehmlich möglich.


Warum sollte der AG den Schichtplan nicht ändern dürfen. Wenn z.B, auf einer Schicht fünf Leute gebraucht werden und zwei fallen krankheitsbedingt kurzfristig aus, dann hat der AG doch ein berechtigtes Interesse daran den Schichtplan kurzfristig umzustellen indem zwei andere Kollegen einspringen.

Für mich wäre eher die Frage ob die Lohnfortzahlung auf Basis des Schichtplans zum Zeitpunkt der Krankmeldung erfolgen muss, oder auf Basis des angepassten Schichtplans.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
durfte der AG den Plan nicht einfach so ändern.

Stimmt, er benötigt dazu ein "berechtigtes Interesse".

Umplanung wegen Personalverschiebung durch Krankheit könnte einer sein.
Umplanung um Lohnfortzahlung zu sparen ist definitiv keiner.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Woher weiß der AN das eigentlich alles, wenn er nicht darüber informiert wurde :???:

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