Schichtarbeit trotz Atteste

26. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
YannickTT
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Schichtarbeit trotz Atteste

Hi, mein Name ist Yannick und ich bin 27 Jahre alt. Ich arbeite seit ich 21 bin in einer Produktionsfirma, erst eine Lehre gemacht über 3,5 Jahre und nun seit 2 Jahren als Facharbeiter. Ich habe in der Spätschicht Konstante Depressionen und bin leider nicht mehr in der Lage zu Schichten. Ich habe ein Attest vom Hausarzt und vom Neurolgen das ich nicht mehr in der Lage bin Schicht zu leisten. Die Firma gewährt mir 3 Monate Frühschicht in der ich mich behandeln lassen soll. Die Depressionen sind weg sobald ich konstant früh arbeite. Laut Pychotherapeut/Neurolge ist bei mir keine Therapie möglich da meine Depressionen weg sind sobald ich konstant früh arbeite. Jetzt möchte die Firma mich nach 2 Monate wieder in den Schichtbetrieb stecken trotz Atteste weil ich keine Pychotherapie mach um wieder Schicht leisten zu können. Mal davon abgesehen das sowas unmenschlich ist. Geht dir Firma mit rechten Dingen vor? Oder versucht sie mich einfach nur einzuschüchtern? Muss ich nach diesen 2 Monaten wieder Schichtarbeit leisten? MFG

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Wenn im Arbeitsvertrag Schichtdienst vorgesehen ist, musst Du ihn auch leisten.

wirdwerden

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#2
 Von 
YannickTT
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja steht drin, und wenn ich ihn aber nicbt leisten kann? Es ist ja nicht so das ich keine Atteste hab, in den steht deutlich drin das ich ihn nicbt leisten kann?

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#3
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Dann bist Du nicht mehr in der Lage deinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen und Dein Arbeitgeber hat Dank der Atteste die Du ihm sicherlich vorgelegt hat einen perfekten Grund dich zu kündigen.
Es sei denn Du kannst nachweisen, dass die Erkrankung nur temporär ist und Du an einer schnellen Genesung arbeitest bspw. durch die Teilnahme an einer Psychotherapie.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Dann kann der Arbeitgeber Dir kündigen.

wirdwerden

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#5
 Von 
YannickTT
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich hatte versucht Psychotherapien zu bekommen, jeder Therapeut hat mich abgelehnt da meine Depressionen weg sind wenn ich früh arbeite. Meine Freundin studiert Jura und hat heute einen ihrer Chefs gefragt, sprich einen Anwalt, der meinte, Kündigung ist das aller letzte, davor müssen sie versuchen andere Methoden zu finden, denn ich bin nicht Nichtarbeitsunfähig, sondern kann nicht Im Schichtmodell arbeiten. Bevor die kündigen können müssen sie eine Abfindung anbieten. Also so weit weis ich Bescheid.

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#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2397 Beiträge, 713x hilfreich)

Niemand muss dir eine Abfindung anbieten. Wenn du nicht willens oder fähig bist deine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen kannst du gekündigt werden.
Eine Abfindung gibt es nur, wenn du nach der Kündigung auf Wiedereinstellung klagst und das Gericht annimmt, dass die Kündigung nicht rechtmäßig ist.

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#8
 Von 
YannickTT
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Komisch das da Anwälte was anderes sagen. Mal sehen was raus kommt. Also ich bin willens und fähig meinen vertraglichen Pflichten nachzukommen. Wir haben in jedem Abteil min 5 Leute die nur Frühschicht arbeiten. Von wegen dauerfrüh geht nicbt, braucht die Firma gar nicht ankommen. Nein, die Arbeit führt nicht zu Depressionen, sonst müsste ich ja in der Frühschicht auch Depressionen bekommen. Ich bring immer volle Leistung, in der Frühschicht sogar mehr als in der Spätschicht. Die Firma müsste mir erstmal beweisen das sie keine Verwendung in der Dauerfrühschicht für mich hat, den offensichtlich ist es ja möglich nur Früh zu arbeiten.

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Dass Anwälte was anderes sagen, das mag im Vorwege eines Gerichtsverfahrens vorkommen. Die werden auch bezahlt, wenn die Klage verloren ist..
Gibt es einen Betriebsrat? Der ist ja in so einer Frage auch ein guter Ansprechpartner und müsste wissen, was machbar ist.
Üblicherweise arbeiten Eltern mit kleinen Kindern eher früh, da es kaum Unterbringungsmöglichkeiten bis in den späten Abend gibt..
Dann gibt es die Berufsgruppe ü50, die Kollegen, die nach jahrzehntelanger Schichten evtl. das auch nicht mehr leisten können und deshalb früh arbeiten.
Wenn dann ein Arbeitnehmer der üblicherweise belastbarsten Gruppe auch auf Früh beharrt, dann wird es halt eng.



-- Editiert von altona01 am 26.02.2018 22:24

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Zitat (von YannickTT):
Komisch das da Anwälte was anderes sagen.
Die leben davon, zu klagen.

Alter Juristen-Kalauer: "Na, Herr Anwaltskollege, wie geht's?" - "Schlecht, ich kann nicht klagen"

Ansonsten siehe Altona01 und die anderen Vorschreiber.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von YannickTT):
Meine Freundin studiert Jura und hat heute einen ihrer Chefs gefragt, sprich einen Anwalt, der meinte, Kündigung ist das aller letzte, davor müssen sie versuchen andere Methoden zu finden,

Nun, es kommt immer auf die Güte der Argumente an.
Wenn die das mit der Alternative nicht machen, dann wäre es doch klug diesen Anwalt zu mandantieren und dagegen vorzugehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
YannickTT
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi, danke für eure Hilfe, ich hab die ganze Geschichte einfach meinem Anwalt übergeben. Er soll sich drum kümmern.

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