Schichtwechsel/Bereitschaftszeit

26. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jogi-74
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schichtwechsel/Bereitschaftszeit

Hallo,
habe folgende Fragen und hoffe mir kann jemand helfen.
Ich arbeite als Sicherheitsfachkraft in einem Unternehmen in Hessen.
Meine erste Frage wäre ob es zulässig ist das Schichtdienste/-wechsel völlig ohne System und willkürlich festgelegt werden dürfen?
d.h. ob es zumutbar ist das man z.B. drei-vier verschiedene Schichten pro Woche hat und alles völlig ohne Rythmus.Also z.B. drei Frühschichten,drei Nachtschichten,zwei Tage frei,zwei Tagschichten,vier Spätschichten,ein Frühschicht,....und dann das ganze noch mit 8-,10-,12 Stunden Diensten ohne wirkliche Pausen sondern nur Zeiten in denen man zwar sitzen kann aber ständig Kontrollaufgaben hat und auch ständig damit rechnen muß kontrolliert zu werden,man darf weder lesen noch anderweitig abgelenkt sein,wobei wir bei meiner zweiten Frage wären:zählt das als Bereitschaftszeit?
Ist es von Bedeutung wenn man dadurch völlig sein Tag-/Nachtrythmus verliert,nicht mehr schlafen kann und zeitweise nach einer Stunde Schlaf auf ne 12 Stunden Schicht fährt und diese noch bewaffnet verrichtet oder ist das wieder persönliches Pech und man ist dann einfach nicht geeignet und kann sich ja nen anderen Job suchen?!
Wäre echt super wenn mir jemand helfen könnte.
MfG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... eine menge fragen, die es zu sortieren gilt.
a) die tägliche höchstarbeitszeit darf 10 h nicht überschreiten - 1 kriterium

b) pausen sind keine arbeitszeit. sie müssen voraus feststehen.

c) es wird doch eine durchschnittliche wochenarbeitszeit geben. die darüber hinausgehenden arbeitsstunden in einer woche müssen sich dann in einer anderen durch weniger arbeit ausgleichen.

d) schichtplan setzt auch voraus, dass die beschäftigten so früh über den geplanten einsatz informiert werden, dass sie sich darauf einstellen - eine faustregel sagt, dass der schichtplan etwa die hälfte seiner dauer vorher veröffentlicht werden soll.

d) bereitschaftszeit gehört nicht bzw. nur zum teil unter arbeit und wird ausdrücklich angeordnet. zwar bestimmt der AG den aufenthalt für die bereitschaft, doch ist diese zeit dadurch gekennzeichnet dass in der regel eben keine arbeit anfällt.

... ansonsten führt jeder schichtdienst früher oder später dazu, dass die innere uhr aus dem gleichgewicht kommt.

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