Schlechtere Beurteilung bei gleicher Leistung nach Einführung eines neuen Beurteilungssystems ok?

27. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hooloozy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlechtere Beurteilung bei gleicher Leistung nach Einführung eines neuen Beurteilungssystems ok?

Folgender fiktiver Fall:

Der A ist Angestellter im öffentlichen Dienst. Seine letzte Beurteilung war leicht überdurchschnittlich (Stufe 4 von 7 Stufen, wobei 7 die beste Beurteilung darstellt). In seiner Behörde wurde das Beurteilungswesen nun umgestellt, da sich zuvor herausstellte, dass die Mitarbeiter in den einzelnen Abteilungen teilweise unterschiedlich beurteilt wurden. In einigen Bereichen waren überdurchschnittlich viele „gute" Mitarbeiter, während in anderen überdurchschnittlich viele „schlechte" Mitarbeiter beschäftigt waren. Alles sollte nun homogenisiert werden, damit es letztlich zu mehr Gerechtigkeit kommt. Auch wurden Quoten eingeführt. Selbst wenn in einem Bereich tatsächlich viele überdurchschnittlich gute Mitarbeiter beschäftigt sind, müssten nun alle etwas heruntergestuft werden, damit in einem Bereich nicht zu viele „gute" Mitarbeiter beschäftigt sind.

Nach dem neuen Beurteilungssystem hat der A nun mit nur 3/7 Punkten eine leicht unterdurchschnittliche Beurteilung, was diesem natürlich missfällt, zumal er sich extern bewerben will und er nicht einschätzen kann, inwieweit sein Arbeitszeugnis für den externen Gebrauch darunter leiden würde.

Was kann der A nun tun? Er möchte unbedingt vermeiden, dass sein externes Arbeitszeugnis unter der Einführung des neuen Bewertungssystems leidet. Auch möchte er nicht, dass irgendwelche Quoten Einfluss auf sein Arbeitszeugnis haben.
Inwieweit ist die dienstliche interne Beurteilung überhaupt mit dem Arbeitszeugnis vergleichbar? Würde sich hier eine Klage vor dem Arbeitsgericht lohnen? Denn bei 3/7 Punkten müsste doch der Arbeitgeber beweisen, weshalb der Arbeitnehmer um 2 Bewertungsstufen von leicht überdurchschnittlich nach leicht unterdurchschnittlich gerutscht ist (obwohl sich die Arbeitsleistung an sich nicht verändert hat)?

-- Editiert von Hooloozy am 27.02.2019 21:14

-- Editiert von Hooloozy am 27.02.2019 21:14

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Erst einmal solltest du mit dem BR oder PR reden - das ist ein Thema, das auf diese Ebene gehört.
Im Prinzip wird es möglich sein (müssen), dass Beurteilungskriterien und -schemata angepasst werden, wenn sachliche Gründe dafür gegeben sind. Ob das dann im Einzelfall zu schlechterer Bewertung führen darf, ist eine Frage - ich denke: auch das liegt im System.

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#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von Hooloozy):
Inwieweit ist die dienstliche interne Beurteilung überhaupt mit dem Arbeitszeugnis vergleichbar? Würde sich hier eine Klage vor dem Arbeitsgericht lohnen? Denn bei 3/7 Punkten müsste doch der Arbeitgeber beweisen, weshalb der Arbeitnehmer um 2 Bewertungsstufen von leicht überdurchschnittlich nach leicht unterdurchschnittlich gerutscht ist (obwohl sich die Arbeitsleistung an sich nicht verändert hat)?


Der AN könnte auch einen Grundkurs in Statistik besuchen und bemerken, dass a) eine Herabstufung von 4/7 auf 3/7 nur eine Stufe ist und nicht zwei und - viel wichtiger - b) dass sich die Bewertung im Vergleich zur Abteilung eben auch dann ändern kann, wenn die anderen Mitarbeiter sich verbessert haben, der AN aber stagniert hat.

Ehrlich gesagt würde mich eher die Eingruppierung im Mittelfeld (egal ob leicht unter- oder überdurchschnittlich) stören, aber das ist vielleicht auch was persönliches.

Völlig absurd finde ich die Vorstellung, wegen einer Bewertung zum Arbeitsgericht zu ziehen. Genau diese Denke führt dazu, dass künftig alle mit 1er-Bewertungen durch die Gegend laufen, die Abteilung/Firma/das Team aber nicht vom Fleck kommt.

Wie der AN dann auch noch die Beweisführung antreten möchte, dass seine Prämisse ("obwohl sich die Arbeitsleistung an sich nicht verändert hat") überhaupt bewahrheitet, würde mich dagegen interessieren. Es ist doch nachgerade der Sinn von Bewertungen (über die man denken kann, was man will), dass ein Dritter darüber entscheidet und nicht man selbst...

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